Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

16.01.2014

PROKON Unternehmensgruppe

Windparkbetreiber droht mit Insolvenz

Die schlechten Nachrichten für Kapitalanleger reißen auch im Jahr 2014 nicht ab. Diesmal warnt der Ökokonzern PROKON seine Investoren (in der Regel Kleinanleger, die ihre Ersparnisse in Form von Genussrechten in den Ökostrom-Konzern investiert haben) ausdrücklich selbst vor einer Insolvenz des Unternehmens.

Mit hohen Renditeversprechen wurden über 75.000 Anleger zum Erwerb von vermeintlich sicheren Genussrechten des Windkraft-Spezialisten gelockt. Insgesamt hat der Windparkfinanzierer Anlegergelder in Höhe von fast 1,4 Milliarden Euro eingesammelt.

Doch nun droht die Pleite, da immer mehr Investoren ihr Kapital abziehen. Nach eigenen Angaben der Prokon sei eine Planinsolvenz nur dann zu vermeiden, wenn mindestens 95% des Genussrechtskapitals im Unternehmen verbleibt. Dies lässt den Rückschluss zu, dass Prokon derzeit lediglich noch über 5% des demnächst fälligen Genussrechtskapitals in Form von liquiden Mitteln verfügt.

Hieraus wird deutlich, dass es sich bei Genussrechten, ähnlich wie bei Aktien oder unternehmerischen Beteiligungen, um riskante Kapitalanlagen handelt, die im schlimmsten Fall zum Totalverlust führen können. Dies müssen sich Anleger bei dem Erwerb derartiger Kapitalanlagen stets bewusst sein.

Das Modell der Prokon sah vor, dass langfristige Projekte nicht mit langfristigen Bankdarlehen finanziert werden, sondern mit kurzfristigem Kapital von Anlegern. Diese Rechnung geht dann nicht mehr auf, wenn sich zu viele Anleger von ihren kurzfristig kündbaren Genussrechten trennen und deshalb die laufenden Kosten nicht mehr beglichen werden können. Diese Situation tritt vorliegend wohl ein.

Anleger stehen aktuell vor der Wahl, ihre Genussrechte zu kündigen und schnell fällig zu stellen, um den Versuch zu unternehmen, soviel wie möglich ihres investierten Kapitals noch zu retten. Kündigen zu viele Anleger, bedeutet dies jedoch den sicheren finanziellen Ruin der Prokon.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und falls ja auf welche Weise möglichst viel des investierten Kapitals gerettet werden kann.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.

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