Aktuelles
PROKON
Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl geschädigter PROKON-Investoren vertritt, sollten Anleger nicht länger zögern, die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen - unabhängig von der drohenden Insolvenz der Gesellschaft.
„Mit der gerichtlichen Bestätigung von Schadensersatzansprüchen kann erreicht werden, dass die Position der erfolgreich klagenden Anleger bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse deutlich verbessert wird.“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, an den sich täglich neue Anleger mit der Bitte um Unterstützung wenden. Ziel der Schadensersatzklage, für die es nach Prüfung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vielversprechende Anhaltspunkte gibt, ist es, aus den nachrangig zu erfüllenden Genussrechtsforderungen vorrangig zu bedienende Schadensersatzansprüche zu machen. Entsprechend äußerte sich Rechtsanwalt Dr. Greger auch in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS, das in der aktuellen Ausgabe vom 31.03.2014 in dem Artikel „Grüne Ideen, rote Zahlen“ veröffentlicht wurde.
„Aufgrund des grob irreführenden Informationsmaterials wurde den Interessenten eine Sicherheit vorgespielt, die es in der Realität nie gegeben hat.“ so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Betroffenen Anlegern wird angeraten, sich zeitnah an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich möglichst rasch die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gerichtlich bestätigen zu lassen.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Weltenburger Straße 70
81677 München
089 49009218
089 49035966
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de