Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

01.07.2013

Prospektfehler bei Rothmann & Cie. TrustFonds UK?

Neben der 11. Zivilkammer (siehe unser Beitrag vom 27.05.2013) hat aktuell nun auch die 30. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg die mündliche Verhandlung in einem von uns betreuten laufenden Verfahren gegen die Rothmann & Cie. TrustFonds UK I Verwaltung GmbH und HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH wiedereröffnet. Der Grund hierfür liegt wohl darin, dass nun auch diese Kammer am Landgericht Hamburg unseren Vortrag zur Stellung und Funktion der FSA und FSCS in Bezug auf mögliche Prospektfehler für entscheidungserheblich erachtet.

Das Gericht teilt damit die Auffassung unserer Kanzlei, wonach ein derartiger Prospektfehler potentiellen Anlegern eine Sicherheit suggerieren würde, die nicht den Tatsachen entspricht. Aus diesem Grund geht nun auch diese Kammer den von uns erhobenen Vorwürfen nach.

Darüber hinaus weist das Gericht in dem aktuell erteilen Hinweisbeschluss darauf hin, dass es den im Treuhandvertrag enthaltenen Haftungsausschluss für unwirksam erachtet. Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger könnten somit nicht mehr mit dem Argument des im Treuhandvertrag enthaltenen Haftungsausschlusses zurückgewiesen werden.

Laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger sollten sich Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK I, II, oder III, die sich von ihrer Kapitalanlage trennen möchten, diesbezüglich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich hierbei juristisch unterstützen zu lassen.

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