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Raiffeisenlandesbank Oberösterreich zahlt hohe Vergleichssumme!
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Zweigniederlassung Süddeutschland als Rechtsnachfolgerin der Privat Bank AG der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Zweigniederlassung Süddeutschland verpflichtete sich nach Verhandlungen mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen an einen Anleger eine sechsstellige Vergleichssumme zu zahlen. Damit wird ein gerichtliches Verfahren vermieden. Gegenstand der Forderungen gegen die Raiffeisenlandesbank war eine Anlageempfehlung im Jahr 2005. Damals wurde dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger der Erwerb einer Beteiligung an dem geschlossenen Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory GmbH & Co. Tankschiff KG empfohlen. Diese Beteiligung hat sich in der Folgezeit als riskante Anlage erwiesen. Die Ausschüttungen verliefen nicht prognosegemäß. Wie viel des eingezahlten Kapitals an die Anleger zurückgezahlt wird, ist fraglich.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen machte für den Anleger außergerichtlich Schadensersatz wegen Falschberatung geltend. Nach Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich wurde bereits im außergerichtlichen Bereich zwischen den Parteien ein Vergleich in sechsstelliger Höhe abgeschlossen. Durch den abgeschlossenen Vergleich konnte dem Anleger auf unkomplizierte Art und Weise und innerhalb kürzester Zeit zum Schadensersatz verholfen werden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, konnte bereits zahlreiche Anleger bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen und steht geschädigten Kapitalanlegern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gerne mit ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen zur Verfügung.
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