Aktuelles
Rena-Anleihen
München, 01.04.2014
Seit Bekanntwerden des Insolvenzantrags der Rena GmbH vom 26.03.2014 beschäftigt eine einzige Frage die zahlreichen Anleihegläubiger: welche Möglichkeiten habe ich im Fall einer Insolvenz, mein investiertes Kapital vor einem Totalverlust zu schützen? Soll ich meine Anleihe verkaufen und das Invest abschreiben?
Da die Rena GmbH unter ein sog. Schutzschirmverfahren geflüchtet ist, hat die Geschäftsführung zusammen mit dem Sachwalter nunmehr drei Monate Zeit, einen sog. Sanierungsplan zu erarbeiten. Dieser Plan soll gemeinsam mit den Gläubigern erarbeitet werden. „Dies bedeutet nichts anderes, als dass das Unternehmen auf die Anleihegläubiger zugehen und sie auffordern wird, auf ihre Ansprüche bspw. teilweise zu verzichten oder diese zu stunden. Wahlweise ist auch ein sog. „debt-to-equity“-Swap vorstellbar, d.h. die Anleihegläubiger würden quasi zum Schuldner werden“ sagt der Münchner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Die Annahme eines solchen Angebotes muss im Interesse der Anleihegläubiger sehr genau geprüft werden. Keineswegs darf es zu einer „Enteignung“ der Anleihegläubiger führen.
Tatsächlich haben Anleger schlechte Karten im Insolvenzverfahren: nach dem Eröffnungsbeschluss über die Insolvenz können Forderungen nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Der einzelne unbesicherte Rena-Anleihegläubiger wird hierbei lediglich eine sog. Quote erhalten, deren Höhe von der Existenz vorrangiger Gläubiger und dem Unternehmensvermögen abhängig ist.
Deshalb ist es wichtig, unabhängig hiervon Kündigungsmöglichkeiten und mögliche Schadensersatzansprüche durch einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat hierfür eine eigene Homepage www.rena-geschädigt.de eingerichtet, auf der sich Anleihegläubiger der Rena GmbH kostenlos registrieren und darüber hinaus auch ein kostenloses Beratungsangebot einholen können. Nach der Registrierung erhalten Sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren. Gerne vertreten wir Sie auch kostenlos auf einer einzuberufenden Anleihegläubigerversammlung der RENA GmbH.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits mehrere hundert Gläubiger der RENA-Anleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von mehreren Millionen Euro.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubigern daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.
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