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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

26.03.2014

RENA GmbH stellt Insolvenzantrag

Was kommt jetzt auf die Anleihegläubiger zu?

Nun ging doch alles schneller als erwartet: Die Geschäftsführung der Rena GmbH hat heute Vormittag einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen gestellt. Ausweislich einer Pressemitteilung wurde dieser Schritt deswegen notwendig, weil die angestrebte Finanzierungslösung an Mithaftungsfragen für Verbindlichkeiten der insolventen Tochtergesellschaft SH+E gescheitert war.

Betroffen hiervon sind auch die folgenden Anleihen, die das Unternehmen 2010 und 2013 ausgegeben hat:

- 7,000 %-Anleihe (WKN: A1E8W9), emittiert am 15.12.2010 mit einer Laufzeit bis zum 15.12.2015 und einem Emissionsvolumen von € 75 Mio. und  die

- 8,250 %-Anleihe (WKN:A1TNHG), emittiert am 11.07.2013 mit einer Laufzeit bis zum 11.07.2018 und einem Emissionsvolumen von € 40 Mio.

Das Unternehmen plant nunmehr eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Dies hat zunächst für das Unternehmen den Vorteil, dass es sich für drei Monate unter einen sog. „Schutzschirm“ flüchten und  in dieser Zeit einen Sanierungsplan erarbeiten kann. In dieser Zeit wird das Unternehmen auch weiterhin durch die Geschäftsführung weitergeführt, lediglich ein sog. Sachwalter wird ihr zur Seite gestellt. Für die Anleihegläubiger bedeutet dies jedoch in der Regel, dass diese mit erheblichen finanziellen Zugeständnissen zur Sanierung beitragen müssen, beispielsweise im Rahmen eines sog. „Debt to Equity - Swap“ oder eines sog. Haircut.

Es ist nunmehr zu erwarten, dass das Unternehmen zeitnah eine Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger einberufen wird, um mögliche finanzielle Zugeständnisse der Anleihegläubiger zu fordern. Auch die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters kann auf einer  solchen Gläubigerversammlung erfolgen. Hier gilt es, die wirtschaftlichen Interessen der Anleihegläubiger wirkungsvoll geltend zu machen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät daher betroffenen Anleihegläubigern, sich bereits jetzt zu organisieren und ihre Interessen im Rahmen einer Interessengemeinschaft zu bündeln. “Nur wenn alle Anleihegläubiger ihre Interessen vereint ausüben und ihre Rechte geltend machen, werden sie auch vom Unternehmen als wichtige Größe wahrgenommen“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger. „Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Rechte und Interessen einer starken Interessengemeinschaft wirkungsvoller Gehör finden als die Stimmen Einzelner“.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat hierfür eine eigene Homepage www.rena-geschädigt.de eingerichtet, auf der sich Anleihegläubiger der Rena GmbH kostenlos registrieren lassen können. Nach der Registrierung erhalten Sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren. Gerne vertreten wir Sie auch kostenlos auf einer einzuberufenen Anleihegläubigerversammlung der RENA GmbH. Auch hierüber halten wir Sie informiert.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits mehrere hundert Gläubiger der RENA-Anleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubigern daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.

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