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„Rio Stora“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: 87,5% des Anlegervermögens verloren
Im Ergebnis bedeuten der Schiffsverkauf und die Liquidation der Gesellschaft einen Verlust des von den Anlegern investierten Geldes in Höhe von 87,5 %. Dass bei dem Fonds ein derartiges Verlustrisiko existiert, welches bis zum Totalverlust des investierten Vermögens führen kann, ist den Anlegern in den Anlageberatungsgesprächen bei ihrer Bank jedoch in den wenigsten Fällen offenbart worden. Im Gegenteil: Oftmals wurden Anleger damit gelockt, dass Schiffsfonds eine sichere Anlagemöglichkeit darstellen würden und dabei eine gute Rendite erzielt werden könne.
Schiffsfonds und Schiffbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht und keine sichere Anlage, die z.B. zur Altersvorsorge geeignet ist. Viele Anleger kannten oft nicht die Risiken, die mit der Investition in die Schiffsfonds verbunden sind. Dabei wäre der Bankberater zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung verpflichtet gewesen. Das heißt, dass dieser über alle Umstände aufklären muss, die zur Zeichnungsentscheidung wesentlich sind. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt hierunter u.a. das Totalverlustrisiko. Darüber hinaus existieren weitere Risiken, die eine Aufklärungspflicht des Anlageberaters begründen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten ist das Beratungsinstitut verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger. „Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass den Anlegern Schiffsfonds in den überwiegenden Fällen ohne eine korrekte Aufklärung über die Risiken empfohlen wurde“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern unbedingt zur zeitnahen Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren und eventuell drohenden Verjährungsfristen zuvorzukommen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.
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