Aktuelles
Rothmann & Cie. Trust Fonds UK
Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK-Reihe erhielten kürzlich den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 übersandt. Obwohl sich im Jahresabschluss zum 31.12.2012 die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr verbessert hat, bleibt auch der aktuelle Geschäftsverlauf weiterhin hinter den Erwartungen zurück.
Das Geschäftskonzept beruht auf dem Handel mit Lebensversicherungen auf dem britischen Sekundärmarkt. So war geplant, die in Aussicht gestellten Gewinne insbesondere dadurch zu erwirtschaften, dass Lebensversicherungen günstig am Zweitmarkt eingekauft werden und mit Gewinn wieder veräußert werden. Fakt ist jedoch, dass dieser geplante Policenhandel derzeit nur in sehr geringem Maße stattfindet, da es entweder an der Nachfrage fehlt oder für gute Policen, die sich im Portfolio befinden, nur ein schlechter Preis geboten wird. Dies ist der Grund dafür, dass das ursprünglich geplante Geschäftskonzept nicht aufgeht. Der Geschäftsführer bestätigt diesbezüglich:
„Aufgrund dieser Situation kann die britische Gesellschaft über den Handel kaum Gewinne erzielen, die aber ein wesentliches Element bei der Generierung des Anlageerfolges sind.“
Selbst von Seiten der Gesellschaft wird davon ausgegangen, dass sich die Handelsschwäche eher als dauerhaft erweisen wird. Man geht davon aus, dass die Entwicklung auf den Finanzmärkten nur schwer vorhersehbar sei, da bereits geringfügige Anlässe zu nervösen Reaktionen auf den Märkten führen. Dies würde wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds haben.
Anleger, die sich aufgrund dieser unsicheren weiteren Aussichten von ihrer Beteiligung an dem Rothmann & Cie. TrustFonds UK-Fonds lösen möchten, sollten sich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, um eventuell in Betracht kommende Ausstiegsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger weist Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK I, II, oder III nochmals darauf hin, dass die Chancen, sich von der Beteiligung zu trennen, aktuell gut stehen würden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche zu verlieren.
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