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Rothmann & Cie TrustFonds UK
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits eine Vielzahl enttäuschter Anleger, die sich an diversen Lebensversicherungsfonds der Rothmann & Cie TrustFonds Reihe beteiligt haben. Auch die aktuellen Ergebnisse dieser Fonds blieben im vergangenen Geschäftsjahr 2012 deutlich hinter den ursprünglich prospektierten Werten zurück. Spürbar wird dies insbesondere dadurch, dass die Geschäftsführung für das Jahr 2012 für alle drei Fonds (UK 1, UK 2 und UK 3) lediglich Auszahlungen in Höhe von jeweils 1,2% vorgeschlagen hat. Dieser Wert liegt fern ab von den ursprünglich in Aussicht gestellten Werten.
Zahlreiche Anleger sind bereits seit längerer Zeit ungeduldig und ihre Hoffnung auf Besserung schwindet. Das positive „Grundrauschen“ am Markt, das die Geschäftsführung angeblich hören will, ist für die meisten Anleger nicht wahrnehmbar. Ihr Ziel ist es, sich möglichst rasch von der enttäuschend verlaufenden Kapitalanlage wieder zu trennen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den aktuell laufenden Gerichtsverfahren, die zu diesem Zweck geführt werden, einen möglichen Prospektfehler in die jeweiligen Verfahren eingeführt, der nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger von erheblichem Gewicht sein dürfte. Zahlreiche der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vorliegende Informationsmaterialien beinhalten den Hinweis darauf, dass nicht nur die betroffenen Versicherungsgesellschaften, sondern auch die jeweiligen Fonds der Kontrolle der britischen Aufsichtsbehörde FSA (Financial Service Authority) unterliegen würden. Damit wird den jeweiligen Anlegern eine Sicherheit suggeriert, die möglicherweise so nicht den Tatsachen entspricht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger vertritt die Auffassung, dass derartige Hinweise falsch und irreführend sind. „Bei der FSA handelt es sich zum einen um keine staatliche Behörde und zum anderen steht weder das „Fondsmanagement“ noch der „Fonds“ unter der Kontrolle der FSA“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. Das Landgericht Hamburg hat vor diesem Hintergrund die mündliche Verhandlung eines aktuell anhängigen Verfahrens wiedereröffnet, damit die Beklagte des dortigen Verfahrens zu den neu erhobenen Vorwürfen abschließend Stellung nehmen kann. Dies lässt den Rückschluss zu, dass auch das Gericht diese Vorwürfe ernst nimmt und ihnen nachgeht.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anlegerinteressen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich von derartigen unternehmerischen Beteiligung best- und schnellstmöglich lösen zu können.
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