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Rothmann & Cie TrustFonds UK 3
Rothmann & Cie TrustFonds UK 3 – Landgericht Hamburg sieht Widerrufsmöglichkeit
In einem aktuellen Hinweisbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 28.03.2013 schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen an, wonach die dem streitigen Verfahren zugrunde liegende Beitrittserklärung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet.
Das Gericht stellt in dem aktuellen vorläufigen Hinweisbeschluss fest, dass der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Kläger den Beitritt als Treuhandkommanditist an der TrustFonds UK 3 GmbH & Co. KG unabhängig von einer zweiwöchigen Widerrufsfrist auch noch im Zusammenhang mit der Klageschrift widerrufen konnte, sofern der Verkauf der Beteiligung im Rahmen einer Haustürsituation erfolgte. Das Gericht begründet diese Auffassung damit, dass die der Beitrittserklärung zugrunde liegende Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anlegerinteressen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich von derartigen unternehmerischen Beteiligung bestmöglich lösen zu können.
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