Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

17.04.2013

Rothmann & Cie TrustFonds UK 3

Landgericht Hamburg sieht Widerrufsmöglichkeit

Rothmann & Cie TrustFonds UK 3 – Landgericht Hamburg sieht Widerrufsmöglichkeit

In einem aktuellen Hinweisbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 28.03.2013 schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen an, wonach die dem streitigen Verfahren zugrunde liegende Beitrittserklärung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet.

Das Gericht stellt in dem aktuellen vorläufigen Hinweisbeschluss fest, dass der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Kläger den Beitritt als Treuhandkommanditist an der TrustFonds UK 3 GmbH & Co. KG unabhängig von einer zweiwöchigen Widerrufsfrist auch noch im Zusammenhang mit der Klageschrift widerrufen konnte, sofern der Verkauf der Beteiligung im Rahmen einer Haustürsituation erfolgte. Das Gericht begründet diese Auffassung damit, dass die der Beitrittserklärung zugrunde liegende Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anlegerinteressen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich von derartigen unternehmerischen Beteiligung bestmöglich lösen zu können.

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