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Rothmann & Cie. TrustFonds UK
Nach der 30. und 11. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat sich nun auch die 34. Zivilkammer nach erster Prüfung der Rechtsansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen angeschlossen, wonach die Prospektunterlagen zu dem Rothmann & Cie. TrustFonds UK fehlerhaft sein dürften.
Das Gericht stellte im Rahmen der aktuell stattgefundenen mündlichen Verhandlung fest, dass es davon ausgeht, dass die Anleger weder durch den Emissionsprospekt noch durch die weiteren Vertriebsunterlagen wie beispielsweise das Kurzexposé über die Funktion der britischen Finanzaufsicht FSA korrekt aufgeklärt wurden.
Ein diesbezüglicher Prospektfehler sei möglicherweise sowohl der Komplementärin als auch der Treuhänderin, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist, als Gründungsgesellschafter zuzurechnen, so dass beide Gesellschaften prospektverantwortlich wären und für Fehler einzustehen hätten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger weist Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK I, II, oder III nochmals darauf hin, dass die Chancen, sich von der Beteiligung zu trennen, aktuell gut stehen würden und rät interessierten Anlegern an, sich diesbezüglich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.
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