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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

03.08.2018

Rückabwicklung von Lebensversicherungen

FACTO FINANCIAL AG stellt Insolvenzantrag

Die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen ist ein für Versicherungsnehmer nach wie vor sehr aktuelles und bedeutendes Thema, welches gerade in Zeiten des BREXIT und der noch unklaren Folgen für betroffene Versicherungsnehmer noch nicht abgeschlossen ist.

Auch die Facto Financial AG hat gegenüber betroffenen Versicherungsnehmern damit geworben, Lebensversicherungsverträge rückabzuwickeln.

Wie nunmehr bekannt wurde, hat die Facto Financial AG am 27.07.2018 Insolvenzantrag gestellt. Viele Versicherungsnehmer, die Lebensversicherungsverträge bei der Facto Financial AG eingereicht haben, stehen nun vor einem Problem.

„Versicherungsnehmern, die ihre Lebensversicherungsverträge bei der Facto Financial AG zur Überprüfung eingereicht haben, ist zu raten, sich anderweitige fachkundige anwaltliche Unterstützung einzuholen. Etwaig mit der Facto Financial AG geschlossene Verträge werden vor der aktuell geänderten Situation rechtlich wohl angreifbar sein“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Betroffene Versicherungsnehmer können unter

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/ 

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur kurzfristigen Überprüfung und Berechnung einreichen. 

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