Aktuelles
SANTA-R Schiffe
* * * UPDATE 12.08.2019 * * *
Der Insolvenzverwalter Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick reicht aktuell Klagen auf Rückzahlung von erhaltenen Auszahlungen ein.
Anleger, die hiervon betroffen sind, sollten hierauf nicht unüberlegt zahlen, sondern sich vorab anwaltlich über geeignete Verteidigungsmöglichkeiten beraten lassen.
ZUM KONTAKTFORMULAR
Handlungsmöglichkeiten der Anleger
Anleger der insolventen Santa-R Schiffe sehen sich weiterer Forderungen durch den Insolvenzverwalter ausgesetzt. Bereits im Januar hatte die Kanzlei Dr. Greger & Collegen davon berichtet, dass der Insolvenzverwalter die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufforderte. Diesem Begehren verleiht der Insolvenzverwalter nunmehr Nachdruck, indem er seinerseits eine Rechtsanwaltskanzlei einschaltet.
Wichtig für alle Anleger:
Die Rückforderung gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die der Insolvenzverwalter darzulegen und zu beweisen hat. Gelingt ihm dies nicht, ist die Forderung unbegründet. In seinen bislang an die Anleger versendeten Schreiben hat der Insolvenzverwalter keine entsprechenden Beweise vorgelegt. Auch die nunmehr eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei versäumt es, entsprechende Beweise vorzulegen. Es bestehen mithin mehrere Anknüpfungspunkte, die bei einer Überprüfung der Forderungen berücksichtigt werden müssen und mit denen die Abwehr der Forderung begründet werden kann. Auch eventuelle Verjährungstatbestände sind zu prüfen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät den aktuell betroffenen Anlegern, sich nicht durch die von dem Insolvenzverwalter gesetzten Zahlungsfristen einschüchtern zu lassen, sondern sich zeitnah an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Spätestens wenn es zu einer Klageerhebung durch den Insolvenzverwalter kommen sollte, ist schnelles Handeln gefragt, da mit Zustellung der Klageschrift gerichtliche Fristen zu laufen beginnen, deren Versäumnis für den Beklagten zu Rechtsnachteilen bis hin zur Verurteilung führen können.
Wenn Sie weiterführende Informationen über dieses Thema von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wünschen, bietet Ihnen diese die Möglichkeit, sich über folgenden Link:
https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/
bzw. folgender E-Mailadresse: SANTA-R@
dr-greger.de
zu registrieren.
Mit der Registrierung werden Sie in den eigens für Anleger der „SANTA-R Schiffe“ eingerichteten Anlegerpool aufgenommen, über den die Interessen der Anleger gebündelt werden.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
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