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Schadensersatz in Sachen BWF-Goldskandal
Die BWF-Stiftung hatte in den Jahren 2011 bis 2015 mit angeblich garantierten Renditen in Größenordnungen zwischen 150% und 180% bei Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren geworben. Erwirtschaftet werden sollte diese Rendite für Verträge mit den Namen „Gold Standard“ oder „Gold Plus“ durch den Handel mit Goldbarren. Da das Unternehmen keine Lizenz für das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft hatte, ordnete die BaFin (Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht) die Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts und damit die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an. Der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT), war finanziell nicht in der Lage, dieser Aufforderung nachzukommen und meldete noch im Jahr 2015 Insolvenz an.
Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin hat sich herausgestellt, dass ein Großteil des eingelagerten Goldes angemalte oder lackierte Attrappen von Goldbarren waren. Wie die Untersuchungen der sichergestellten Goldbarren durch die Deutsche Bundesbank mittlerweile ergeben haben, waren von den insgesamt sichergestellten vier Tonnen Goldbarren lediglich 324 Kilogramm echt. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Drahtzieher der BWF-Stiftungen wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs läuft derzeit. Insgesamt sollen der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung ca. 6.500 Anleger Kapital in einer Größenordnung von über 50 Mio. Euro anvertraut haben.
Da die Chance, im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vermeintlich sicher investierte Kapital wieder zurückzuerhalten nahezu ausgeschlossen ist, besteht für die geschädigten Anleger die Möglichkeit, gegebenenfalls über ihre Anlageberater bzw. Anlagevermittler das verlorene Kapital wieder zurückzuerhalten. Einige Gerichte haben bereits in Rahmen entsprechender Schadensersatzklagen wegen unzureichender Aufklärung über das fragwürdige Geschäftskonzept den jeweils geschädigten Anlegern Recht gegeben.
Vor dem Hintergrund des drohenden Totalverlustes wird geschädigten Anlegern angeraten, sich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um gezielt überprüfen zu lassen, gegen wen Schadensersatzansprüche erfolgsversprechend geltend gemacht werden können. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl geschädigter Kapitalanleger bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den betroffenen Geschädigten jederzeit gerne zur Verfügung.
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