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Schiffsbeteiligungen & Schiffsfonds
Wegen der anhaltenden Krise gingen die Einnahmen der Fonds erheblich zurück und die Finanzierungsgeber stiegen aus der Schiffsfinanzierung aus, so dass mehr als 100 Schiffsfonds bereits Insolvenz angemeldet haben. Eine Erholung ist derzeit nicht in Sicht.
Schiffsfonds und Schiffbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen, bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht und keine sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet ist. Viele Anleger kannten oft nicht die tatsächlichen Risiken, die mit der Investition in Schiffsfonds verbunden sind. Zu nennen sind hier beispielsweise Einnahmeausfälle und Kosten bei fehlender Vercharterung und Währungsrisiken, da in der Regel weder Kaufpreis noch Charterraten in Euro geleistet werden. Nicht wenige der Emissionsprospekte zu Schiffsbeteiligungen enthalten erhebliche Aufklärungs- und Prospektmängel. Zudem sind einige Widerrufsbelehrungen der Schiffsbeteiligungen fehlerhaft, was den einzelnen Anleger zum Ausstieg aus der Beteiligung berechtigt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, von den beratenden Banken oder Anlageberatungsunternehmen Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen konnten bereits zahlreiche positive Urteile zugunstgen von ihr vertretener Kapitalanleger erzielt werden. Aufklärungs- und Beratungsfehler resultieren häufig auf dem Verschweigen oder dem Verharmlosen des Totalverlustrisikos. Ferner haben Banken oder Sparkassen ihre Kunden auf an sie zurücklfließende Vergütung aufzuklären.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht daher gute Erfolgsaussichten, den Anlegern zur Durchsetzung ihrer Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu verhelfen.Im Rahmen einer individuellen Überprüfung der Schiffsbeteiligung kann geklärt werden, wie gut die Chancen stehen, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Anleger sollten daher nicht zögern, sich diesbezüglich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.
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