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Schiffsinsolvenzen
In der jüngeren Vergangenheit ist es immer häufiger zu beobachten gewesen, dass Insolvenzverwalter insolventer Schiffsfonds die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufforderten. Die Ansprüche werden hierbei regelmäßig auf gesellschaftsrechtliche Haftungsansprüche gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB gestützt.
Der Grund für die Anhäufung dieser Ansprüche ist u.a. die Schifffahrtskrise, die seit 2008 ununterbrochen bis zum heutigen Tag anhält und die für zahlreiche Schiffsinsolvenzen mitverantwortlich ist. Leidtragende an dieser ganzen Misere sind im Wesentlichen die Fondsanleger. Denn diese haben den Schiffsgesellschaften Eigenkapital zur Verfügung gestellt, das bei einer Insolvenz regelmäßig komplett verloren ist. Es ist zudem zu beobachten, dass in den Krisenjahren zahlreiche Schiffsgesellschaften Nachschüsse von den Anlegern forderten, was schlussendlich aber nur dazu führte, dass die Insolvenzreife hinausgezögert wurde und die Anleger einen noch größeren Schaden davontragen.
Derweil hat sich durch die vielen Insolvenzen ein ganz neuer Markt für neue Schiffsinvestoren erschlossen. Es können günstig Schiffe zugekauft werden und dabei kräftig verdient werden.
Wichtig für alle Anleger:
Rückforderungen gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB sind an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die der Insolvenzverwalter nicht nur darzulegen, sondern auch zu beweisen hat. Liegen die Voraussetzungen nicht vor oder macht der Insolvenzverwalter Fehler bei der Durchsetzung der Ansprüche, ist die Forderung unbegründet bzw. nicht durchsetzbar. Es bestehen mithin mehrere Anknüpfungspunkte, die bei einer Überprüfung der Forderungen berücksichtigt werden müssen und mit denen die Abwehr der Forderung begründet werden kann. Auch eventuelle Verjährungstatbestände, etc. sind in diesem Zusammenhang zu prüfen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Mandanten im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät den betroffenen Anlegern, sich im Falle einer Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter zeitnah an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen können Sie zu diesem Thema u.a. über folgenden Link:
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