Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

09.12.2015

Widerrufsbelehrungen in Darlehen angreifbar!!

Laufende Darlehensverträge jetzt ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen!

„Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass bis zu 99% der zur Überprüfung vorgelegten Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft sind und somit die Verträge rückabgewickelt werden können“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

„Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen ist vielfältig und macht hierbei auch nicht vor den „Großbanken“ halt, denn wie die Prüfung unserer Kanzlei ergeben hat, sind auch die uns bislang vorgelegten Widerrufsbelehrungen der HypoVereinsbank AG fehlerhaft“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Gerade in Zeiten von historisch niedrigen Zinsen versuchen Darlehensnehmer die oftmals viel zu teuren Kredite abzulösen und günstig neu zu finanzieren. Da eine vorzeitige Kündigung der Verträge jedoch in der Regel nur gegen Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, empfiehlt es sich laut Rechtsanwalt Dr. Greger den „Widerrufsjoker“ zu nutzen.

Betroffene Darlehensnehmer sollten sich zur Überprüfung von deren Darlehensverträgen an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um so die individuellen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

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