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Widerrufsbelehrungen in Darlehen angreifbar!!
„Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass bis zu 99% der zur Überprüfung vorgelegten Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft sind und somit die Verträge rückabgewickelt werden können“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
„Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen ist vielfältig und macht hierbei auch nicht vor den „Großbanken“ halt, denn wie die Prüfung unserer Kanzlei ergeben hat, sind auch die uns bislang vorgelegten Widerrufsbelehrungen der HypoVereinsbank AG fehlerhaft“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Gerade in Zeiten von historisch niedrigen Zinsen versuchen Darlehensnehmer die oftmals viel zu teuren Kredite abzulösen und günstig neu zu finanzieren. Da eine vorzeitige Kündigung der Verträge jedoch in der Regel nur gegen Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, empfiehlt es sich laut Rechtsanwalt Dr. Greger den „Widerrufsjoker“ zu nutzen.
Betroffene Darlehensnehmer sollten sich zur Überprüfung von deren Darlehensverträgen an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um so die individuellen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
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