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SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG
In einem aktuellen Urteil vom 20.10.2014 hat das Landgericht München I bestätigt, dass der Emissionsprospekt zur „SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG“ einen schwerwiegenden Mangel aufweist. Das Gericht stellte in seinem erstinstanzlichen Urteil fest, dass die Bezeichnung der Kapitalanlage als „Altersvorsorgefonds“ zu dem sonstigen Prospektinhalt in Widerspruch steht und damit fehlerhaft ist.
Bei der Kapitalanlage handelt es sich nicht um eine sichere Investitionsmöglichkeit, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken. Selbst der Emissionsprospekt beinhaltet den Hinweis darauf, dass es zu einem teilweisen oder gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals kommen könne. „Dieses Risiko passt nicht zu einer als Altersvorsorgefonds titulierten Kapitalanlage“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Das Landgericht München I hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen. Mit der Bezeichnung als „Altersvorsorgefonds“ werde dem Anleger vorgespiegelt, dass er damit Altersvorsorge betreiben könne. Dies ist allerdings falsch. Das Gericht führt hierzu in seiner Urteilsbegründung wörtlich aus:
„Bei dieser Bezeichnung kann es sich somit nur um ein Lockmittel zur Anziehung derjenigen Anlegerzielgruppe handeln, die eine finanzielle Altersvorsorge und damit eine konservative Anlagestrategie verfolgt.“
Mit der Bezeichnung als „Altersvorsorgefonds“ werde, so die Urteilsbegründung weiter, ein „vollkommen falsches Bild vom Risikogehalt der Anlage vermittelt“.
Aufgrund dieser aktuellen Rechtsprechung sieht die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für Anleger, die Kapital in die „SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG“ investiert haben, sehr gute Möglichkeiten, sich von der enttäuschend verlaufenden Kapitalbeteiligung im Wege des Schadensersatzes und der Rückabwicklung zu trennen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.
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