Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

13.02.2012

SIP Grundbesitz und Anlagen AG

Die SIP Grundbesitz und Anlagen AG aus Altena, Nähe Dortmund, verkaufte ab dem Jahr 2006 atypisch stille Beteiligungen sowie Genussrechtskapital an Immobiliengroßhandelsfonds. Die SIP AG warb mit der besonderen Sicherheit des Immobiliengroßhandels im Vergleich zum Erwerb von Eigentumswohnungen. Aufgrund der Vielzahl der Wohnungen, Objekte und Standorte wäre eine hohe Risikostreuung gegeben. Der Großinvestor erhalte zudem einen 50%-igen Abschlag auf die erworbenen Wohnungen, so dass eine doppelte Rendite zu erwarten sei.

Die SIP AG legte ein Testat eines „unabhängigen Wirtschaftsprüfers“ vor, wonach Gesamtkapitalrenditen im Durchschnitt von über 30% bestätigt werden. Wir haben jedoch festgestellt, dass das Gutachten von der SIP Serviceorientierte Immobilienprojekte GmbH und der SIP GmbH selbst in Auftrag gegeben wurde. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Testat nicht um eine Rentabilitätsberechnung der SIP AG, sondern der Gesellschaften Serviceorientierte Immobilienprojekte GmbH und der SIP GmbH. Unserer Ansicht nach werden die Anleger dadurch in die Irre geführt.

Die SIP AG hat im Jahr 2011 die prospektierten Ausschüttungen eingestellt. Die Anleger haben unserer Ansicht nach zu befürchten, dass weitere Ausschüttungen ausbleiben und bereits ausbezahlte Ausschüttungen von der Gesellschaft wieder zurückgefordert werden.

Die Anleger sollten ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft anwaltlich prüfen lassen, um ohne Verlust die Kapitalanlage rückabzuwickeln.

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