Aktuelles
S&K-Fonds
Wie der Medienberichterstattung der vergangenen Tage entnommen werden konnte, führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main derzeit umfangreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit der S&K Unternehmensgruppe durch. Das Ende und das Ergebnis der Ermittlungstätigkeiten sind aktuell noch nicht absehbar.
Unabhängig von dem Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen sollten Anleger bereits jetzt Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegen die jeweiligen Prospektverantwortlichen prüfen lassen. Betroffene Anleger sollten daher nicht zögern, sich diesbezüglich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen zu lassen.
Bei den S&K-Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die grundsätzlich zu einem Totalverlust des investierten Kapitals führen können. Nach Information der Kanzlei Dr. Greger & Collegen kannten viele Anleger nicht die tatsächlichen Risiken, die mit der Investition in einen dieser Fonds verbunden sind. Die Emissionsprospekte der entsprechenden S&K-Fonds dürfen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in einigen wesentlichen Punkten nur unzureichend über die tatsächlichen Risiken aufklären.
Interessierte Anleger konnten einigen Prospekten beispielsweise nicht exakt entnehmen, in welchem Umfang das von ihnen investierte Kapital nicht direkt in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten, insbesondere für Vertriebsaufwendungen, verwendet wird. Die betreffenden Prospekte wären unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung des BGH somit fehlerhaft.
Zudem bestehen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Anhaltspunkte dafür, dass die Widerrufsbelehrungen der S&K-Beitrittserklärungen fehlerhaft sind, was den einzelnen Anleger ermöglichen würde, seine Beitrittserklärung noch heute zu widerrufen.
Wir sehen daher durchaus gute Erfolgsaussichten, den betroffenen Anlegern unabhängig von dem Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen zur Durchsetzung ihrer Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu verhelfen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
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