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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

26.02.2013

S&K Unternehmensgruppe

Razzia bei der S&K Unternehmensgruppe – Handlungsempfehlung für geschädigte Anleger

Ein neuer Kapitalanlageskandal sorgt derzeit für Aufregung. Selbst für die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die bereits des Öfteren in umfangreiche und aufwendige Ermittlungen involviert war, stellt das aktuelle Verfahren eine große Herausforderung dar. Die vor einigen Tagen begonnenen Durchsuchungen in angeblich über 100 Objekten sind juristisch noch immer nicht abgeschlossen, aktuell befinden sich sechs von etwa 50 Beschuldigten in Untersuchungshaft.

Was war geschehen?

Eine Großrazzia unter der Leitung der Frankfurter Staatsanwaltschaft in Privat- und Geschäftsräumen der Unternehmensgruppe S&K sowie in diversen Partnerunternehmen sorgt aktuell bei zahlreichen Kapitalanlegern für Unruhe. Den Verantwortlichen des S&K Immobilienunternehmens wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug sowie Untreue zur Last gelegt. Mit Hilfe eines komplex angelegten Schneeballsystems sollen angeblich Anlegergelder in dreistelliger Millionenhöhe veruntreut worden sein.

Die S&K Verantwortlichen Stephan Schäfer und Jonas Köller sollen - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - ein Schneeballsystem installiert haben, bei gutgläubigen Anlegern Kapital in Millionenhöhe eingesammelt haben und Anlegergelder durch einen exzessiven Lebensstil, große Partys und teure Autos, vernichtet haben.

Die Staatsanwaltschaft, die bundesweit mit mehreren tausend geschädigten Kapitalanlegern rechnet, ist aktuell noch intensiv mit der Sicherstellung von Beweismitteln und der Sicherung von Vermögenswerten beschäftigt. Ob und inwieweit sich dieser Vorwurf bewahrheitet, bleibt noch abzuwarten.

Wer ist betroffen?

Ab dem Jahr 2008 wurden von der S&K-Gruppe in Zusammenarbeit mit dem Emissionshaus „United Investors“ mehrere Fonds aufgelegt. Dabei handelt es sich beispielsweise um:

-          S&K Real Estate Vale Addes Fondsgesellschaft mbH & Co. KG,
-          Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG,
-          Deutsche S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG,
-          S&K Investment GmbH & Co. KG
-          S&K Investment Plan GmbH & Co. KG


Die großangelegte Razzia dürfte nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger auch Auswirkungen auf Anleger diverser anderer Immobilienfonds haben, die in das Netzwerk der S&K-Gruppe mit einbezogen wurden. So reicht beispielsweise der Einfluss der S&K Verantwortlichen mittlerweile bis in verschiedene SHB- und DCM-Fonds. Die S&K-Gruppe hat in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen. Aus diesem Grund geht die Staatsanwaltschaft nun auch dem Verdacht nach, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgezogen hat, um damit ihr Schneeballsystem aufrecht erhalten zu können.

Die S&K Gruppe engagiert sich zum Beispiels bei SHB Fonds, Midas oder auch der DCM Gruppe. Von dem vermuteten Anlageskandal betroffen sein können somit auch durchaus Anleger, die Kapitalanlagen getätigt haben, die ihrerseits in Gesellschaften der S&K-Gruppe investiert haben oder die der S&K-Gruppe angehören:

-          FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG
-          diverse SHB Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG
-          verschiedene MIDAS Mittelstandsfonds
-          mehrere DCM Fonds
-          Vario-Produkte der Asset Trust AG und DSW AG


Was ist zu veranlassen?

Betroffene Anleger sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genau verfolgen und mit Hilfe der Akteneinsicht, die ausschließlich über einen anwaltlichen Vertreter erreicht werden kann, die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Personenkreis vorbereiten. Aktuell ist noch nicht konkret absehbar, gegen wen sich die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche richten können.

Die Staatsanwaltschaft soll jedoch angeblich bereits Vermögenswerte von mehr als 100 Millionen Euro zugunsten geschädigter Kapitalanleger gesichert haben. Dieses gesicherte Kapital wird jedoch nicht automatisch an die Geschädigten verteilt, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger. Jeder Geschädigte muss selbst aktiv werden, um möglichst viel des von ihm investierten Kapitals zurück zu erhalten.

Folgende Schritte sind zu veranlassen: 

  1. Vertretungsanzeige der jeweils geschädigten Kapitalanleger gegen der Staatsanwaltschaft und Beantragung von Akteneinsicht
  2. Zulassungsantrag auf Rückgewinnungshilfe bei der Staatsanwaltschaft
  3. Ermittlung des in Frage kommenden zivilrechtlich verantwortlichen Personenkreises
  4. Geltendmachung und Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatz-ansprüchen

Hierbei bietet die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den betroffenen Anlegern die erforderliche Unterstützung und Beratung. Selbst wenn geschädigte Kapitalanleger einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel gegen in Betracht kommende Verantwortliche der S&K-Gruppe erwirkt haben und im Anschluss daran die Pfändung betreiben, reicht dies im Rahmen des strafprozessualen Rückgewinnungshilfeverfahrens noch nicht aus, um die Rückerstattung des Vermögens zu erreichen. Um eine optimale Ausgangssituation im Wettlauf mit den übrigen Gläubigern zu erreichen, müssen sowohl strafprozessuale als auch zivilrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger.

Für Ihre Unterstützung steht Ihnen die Kanzlei Dr. Greger & Collegen gerne zur  Verfügung.

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