Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

05.09.2019

Skandia Lebensversicherung – Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen Rückabwicklung

„Gerade aufgrund des weiterhin historisch niedrigen Zinsniveaus und der damit verbundenen bestehenden wirtschaftlich unsicheren Entwicklung von Lebensversicherungsverträgen, ist der Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge für Versicherungsnehmer ein nach wie vor vorherrschendes Thema, welches Versicherungsnehmer sehr stark beschäftigt, da die tatsächliche Wertentwicklung erheblich hinter der prognostizierten des Versicherungsvertrages zurück bleibt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern und hat hier bereits zahlreiche Gerichtsverfahren erfolgreich geführt. In einem aktuellen Fall gegen die Skandia Lebensversicherung konnte die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für einen betroffenen Versicherungsnehmer aus einem bereits gekündigten Vertrag einen nicht unerheblichen Mehrerlös erwirken.  „Es wird betroffenen Versicherungsnehmern angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, da die Versicherungsnehmer so die Möglichkeit auf einen nicht unerheblichen Mehrerlös erhalten. Es ist ein Mehrerlös von bis zu 50% im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert möglich“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Betroffene Versicherungsnehmer können unter

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.

 

 

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