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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

25.10.2018

Standard Life

Standard Life überträgt deutsche Lebensversicherungsverträge auf Tochterunternehmen in Irland

„Nachdem sich die Austrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als schwierig erwiesen haben und wohl alle Vorzeichen auf einen „ungeregelten“ BREXIT hindeuten, sind Investoren und Versicherungsnehmer britischer Unternehmen zunehmend verunsichert“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.

Von dieser unsicheren Zukunft betroffen sind auch deutsche und österreichische Versicherungsnehmer von Lebensversicherungsverträgen der Standard Life. Wie diese informiert wurden, werden deren eigentlich mit der Standard Life, Niederlassung in Deutschland, geschlossenen Verträge auf ein Tochterunternehmen in Irland übertragen.

Was ist der Hintergrund?

Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU verliert dieses die Rechte eines EU-Mitgliedstaates und damit auch das Recht im EU-Gebiet neue Verträge abzuschließen. Um diese negativen Folgen für das Unternehmen zu vermeiden, plant die Standard Life die Übertragung von Euro-Versicherungsverträgen auf eine Tochtergesellschaft in Irland. 

Was bedeutet das für Sie?

Zwar wird durch die Standard Life die geplante Übertragung mit der Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung für Sie als Kunde begründet. Jedoch geht diese Übertragung für Sie als Versicherungsnehmer auch mit einem erheblichen Nachteil einher: Sie als Versicherungsnehmer verlieren bei einer Übertragung Ihres Versicherungsvertrages auf ein Unternehmen mit Sitz in Irland den Schutz des gesetzlichen britischen Entschädigungsfonds FSCS. Gerade dieser Entschädigungsfonds garantiert 100% der Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen im Insolvenzfall für diejenigen Versicherungsgesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich. 

„Die gutachterliche Bewertung des bestellten Sachverständigen zu diesem Nachteil 

„Ich bin davon überzeugt, dass eine Insolvenz der SL Intl [Anm. Standard Life International] ein unwahrscheinliches Ereignis darstellt, […]. Im unwahrscheinlichen Fall, dass SL Intl als Tochterunternehmen innerhalb der Phoenix Group in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist kaum anzunehmen, dass die Phoenix Group SL Intl nicht unterstützen würde. Aus diesem Grunde ist es meines Erachtens unwahrscheinlich, dass das FSCS benötigt wird, und ich bin folglich der Ansicht, dass der Verlust des FSCS-Schutzes keine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Inhaber von zu übertragenden Versicherungsverträgen hat.“

ist für den betroffenen Versicherungsnehmer nur ein schwacher Trost und kann den drohenden Nachteil nicht aufwiegen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger weiter. 

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Als Versicherungsnehmer wird Ihnen zwar die Möglichkeit eingeräumt, dass Sie gegen die geplante Übertragung schriftlich Einwände erheben können. „Es steht jedoch zu befürchten, dass diese Einwände an der beabsichtigten Übertragung wenig ändern werden.“Bereits seit der Abstimmung über den BREXIT rät die Kanzlei immer wieder und eindringlich betroffenen Versicherungsnehmern britische Lebensversicherungsverträge zu kündigen und gleichzeitig den „Widerrufsjoker“ zu nutzen. Auf diesem Wege haben die Versicherungsnehmer die rechtssichere Möglichkeit, schnell ihr Geld zurück und noch zusätzlich Nutzungsersatz zu erhalten. Diese Einschätzung scheint sich angesichts der sich nunmehr abzeichnenden Entwicklung mehr und mehr zu bestätigen. 

Betroffene Versicherungsnehmer können unter 

lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung und Berechnung einreichen. 

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