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Strafanzeigen in Sachen HVB-Swaps
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat vergangene Woche für zahlreiche von ihr vertretene Mandanten bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeigen gegen ehemalige Vorstände und Kundenberater der HypoVereinsbank eingereicht. Ihnen wird in diesen Strafanzeigen vorgeworfen, durch die Empfehlung von hochspekulativen Zins- und Währungsswaps (sog. Cross-Currency-Swaps) zum Zwecke der Zinsoptimierung ihre Kunden unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit zu Börsenspekulationsgeschäften verleitet zu haben. Dieses Verhalten erfüllt nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger den Straftatbestand des § 26 Börsengesetz. Nach § 49 BörsG wäre ein derartiges Verhalten mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen.
Wie die Staatsanwaltschaft die geschilderten Sachverhalte bewertet, ist derzeit noch unklar. Es bleibt deshalb spannend, ob und inwieweit die erhobenen Vorwürfe von der Staatsanwaltschaft bestätigt werden.
Mit beiliegendem Artikel hat die Süddeutsche Zeitung in der Wochenendausgabe vom 27./28. April 2013 dieses Thema aufgegriffen und über die Offensive der HVB-geschädigten Swapkunden berichtet.
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