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Swapgeschäfte HypoVereinsbank
Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen liegen interne Schulungsunterlagen der damaligen HypoVereinsbank vor, anhand derer die für sie tätigen Berater im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Swapgeschäften geschult wurden.
Ein Kapitel dieses Schulungsmaterials beschäftigt sich speziell mit den zu erwartenden „Kundeneinwänden“. Die Mitarbeiter der HypoVereinsbank wurden anhand dieser Unterlagen konkret dazu geschult, wie sie auf typische Einwände ihrer Kunden am besten zu reagieren haben, um diese zum Geschäftsabschluss zu bewegen. Die von der HVB empfohlenen Antworten auf Kundeneinwände wie beispielsweise „Spekulation“, „Risiko“ und „Wetten“ bringen deutlich zum Ausdruck, dass den Kunden im Rahmen der Beratungsgespräche das unkalkulierbare und unbegrenzte Verlustrisiko dieser Geschäfte bewusst verharmlost wurde.
„Diese Unterlagen bestätigen die von unseren Mandanten regelmäßig erhobenen Vorwürfe, wonach das Risikoausmaß derartiger Swapgeschäfte in nahezu allen Fällen extrem bagatellisiert wurde.“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Da nun anhand schriftlicher Unterlagen bestätigt ist, dass die Beratungen bei den jeweiligen Kunden vor Ort von der HVB-Führungsetage ganz gezielt und bewusst in Richtung Geschäftsabschluss gesteuert wurden, ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Greger auch der Vorwurf der vorsätzlichen Falschberatung bewiesen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät all denjenigen, die durch Swapgeschäfte geschädigt sind, die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche zeitnah anwaltlich überprüfen zu lassen.
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