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SympaTex-Anleihe: Zinszahlung mit Spannung erwartet
Dabei scheint das Unterföhringer Unternehmen nicht so wetterfest zu sein, wie es seine Produkte versprechen. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens, die zum Zeitpunkt der Emission bei minus 107 Prozent lag, verhieß bereits nichts Gutes. Schon im Rating-Summary wurde dem Unternehmen kein besonders rosiger Ausblick bescheinigt. Dort hieß es, dass in Anbetracht der negativen Geschäftsentwicklung der letzten Jahre die mittelfristige Unternehmensplanung im derzeitigen Markt- und Wettbewerbsumfeld für ambitioniert gehalten wird. Auch dass der Turnaround planmäßig erreicht wird, wurde bezweifelt.
Zuletzt hatte das Unternehmen mit einer zweifelhaften Erklärung für negative Schlagzeilen gesorgt. Versteckt in einer Pressemitteilung über den Ausbau von Vertriebsstrukturen teilte das Unternehmen am 31.10.2014 mit, dass der Verlust des hälftigen Stammkapitals eingetreten sei. Diese Nachricht quittierte der bislang stabile Kurs mit einem deutlichen Verlust, von dem er sich bislang noch nicht wieder vollständig erholen konnte.
Nunmehr nähert sich mit dem 03.12.2014 der erste Zinszahlungstermin mit großen Schritten. Nach den unerfreulichen Geschäftszahlen im Bericht für das erste Halbjahr 2014 wird mit Spannung erwartet, ob das Unternehmen die Zinsen seiner ambitionierten 8,0% Anleihe bezahlen kann.
Sollte dies nicht der Fall sein oder sollte das Unternehmen die Flucht nach vorne antreten und den Anleihegläubigern die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters vorschlagen, könnte den Anleihegläubigern ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. Unabhängig vom gezahlten Kurs könnte dann der volle Nominalbetrag zurückverlangt werden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubigern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
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