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SympaTex-Anleihe - Vom Regen in die Traufe?
Doch bereits zu diesem Zeitpunkt war es um das Eigenkapital des Unternehmens nicht allzu gut bestellt. Dieses betrug Pressemitteilungen zufolge minus 107%. In der Konsequenz wurde die Bonität von der Ratingagentur Creditreform auch nur mit dem Non-Investment-Grade „BB -“ bewertet.
Und nun, noch nicht einmal ein Jahr nach der Emission der Anleihe, folgt die Hiobsbotschaft: Versteckt in einer Pressemitteilung über erfolgreich ausgebaute Vertriebsstrukturen teilt das Unternehmen mit, dass für das Geschäftsjahr 2014 der Verlust des hälftigen Stammkapitals erwartet wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anleihegläubigern, das Unternehmen in nächster Zeit genau zu beobachten. „Sollte die Emittentin ihren Anleihegläubigern eine Änderung der Anleihebedingungen vorschlagen, könnte diesen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zustehen.“, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft derzeit, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten für die Anleihegläubiger in Betracht kommen. Betroffenen Anleihegläubigern steht die Kanzlei Dr. Greger an ihrem Standort in Regensburg für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
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