Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

10.04.2014

Systematische Abzocke bei Kreditzinsen

Zahlen Bankkunden bundesweit zu viele Zinsen?

Auch der ureigenste Tätigkeitsbereich der Banken, die Vergabe von Krediten gegen Zinsen, scheint von zweifelhaften Geschäftspraktiken der Banken nicht verschont: systematisch sollen falsche Zinsabrechnungen für Darlehenskonten erstellt und so über Jahre falsch abgerechnet worden sein. Die Methode ist dabei immer gleich: Zinsanpassungen nach unten werden bei variablen Zinsen nicht weitergereicht, intransparente Zinsklauseln werden verwendet und unzulässige Gebühren erhoben. Betroffen davon sind auch Kontokorrent- oder Dispositionskredite.

Diese Bankenpraxis betrifft nicht nur den privaten Verbraucher, sondern insbesondere auch Selbstständige und mittelständische Unternehmen. Gerade mittelständische Unternehmen sowie Ärzte und Apotheker aber auch kleinere Handwerksbetriebe sind zumeist auf die Finanzierung durch Banken zwingend angewiesen und haben oft nicht die personellen Mittel, die Finanzierung rechtlich zu prüfen und fortlaufend zu kontrollieren. Der Schaden kann hierbei schnell in den fünfstelligen Bereich gehen und damit die wirtschaftliche Existenz von Selbstständigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen konkret gefährden.

„Aufgrund der uns vorliegenden Daten unserer Mandanten müssen wir uns die Frage stellen, ob die zuständigen Bankmitarbeiter wirklich nur versehentlich zu Lasten ihrer Kunden falsch abgerechnet haben“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger der Kanzlei Dr Greger & Collegen. „Manches deutet auf wissentlich fehlerhafte Berechnungen in der Erwartung hin, dass die Bankkunden oft nicht über das Wissen oder die Zeit verfügen, diese Berechnungen nachzuvollziehen.“

Bankkunden sollten daher ihre Konto- und Kreditunterlagen gut aufbewahren und jeweils individuell rechtlich prüfen lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher laufender zivilrechtlicher Verjährungsfristen sollten Kreditnehmer hierbei keine Zeit verlieren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät daher betroffenen Kreditnehmern und Bankkunden, sich anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und falls ja auf welche Weise die überzahlten Zinsen und Gebühren zurückverlangt werden können. „Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die angemahnten Banken gerade in diesem Bereich einer außergerichtlichen Einigung durchaus zugänglich sind.“

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits Bankkunden vertritt, rät den Betroffenen daher zur Einschaltung eines auf Bankenrecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Geltendmachung ihrer Ansprüche zu verlieren.

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