Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

14.01.2014

Triple A Vermögensverwaltung AG

Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Die Triple A Vermögensverwaltung AG steht offenbar kurz vor dem finanziellen Aus. Das Amtsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.11.2013 (Az. 4 IN 671/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters wird es sein, die Vermögenslage der Triple A AG zu klären.

Des Weiteren stehen der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aktuelle Informationen zur Verfügung, wonach die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen hat. Es steht der Vorwurf der Veruntreuung von Anlegergeldern in zweistelliger Millionenhöhe im Raum.

Die Triple A Vermögensverwaltung AG hat die Vermittlung von Kapitalanlagen aller Art, die Annahme von Anlageaufträgen und die Vermögensverwaltung zum Unternehmensgegenstand. Dabei konnten sich die Anleger an verschiedenen Anlagemodellen (Factoringverträge, Poolverträge) beteiligen.

Sollte sich der Verdacht der Veruntreuung von Anlegergeldern bewahrheiten, so kann gegen die Verantwortlichen auch im Zivilrechtswege vorgegangen werden. Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

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