Aktuelles
TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG
Mit aktuellem Anschreiben vom Dezember 2019 informiert die TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG die an der Gesellschaft beteiligten Anlegern darüber, dass mit einer Mehrheit von 94,32 Prozent die Liquidation der Gesellschaft zum 31.12.2019 beschlossen wurde. Gleichzeitig wird den Anlegern angekündigt, dass die Gesellschaft Rückforderungsansprüche aufgrund vermeintlich negativer Kapitalkonten gegen die Anleger geltend machen kann.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die schon seit vielen Jahren Erfahrungen mit den von Rothmann & Cie. aufgelegten unternehmerischen Beteiligungen hat, zu denen auch die TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG gehört, und insbesondere auch bereits zahlreiche Anleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern, sich von dem aktuellen Schreiben und insbesondere auch dem Umstand, dass möglicherweise Rückzahlungsforderungen im Raum stehen könnten, nicht einschüchtern zu lassen und nicht vorschnell und ungeprüft Zahlungen zu leisten.
„Unser Ziel ist es, das negative Kapitalkonto abzuwehren oder zumindest zu reduzieren, damit sich die weiteren wirtschaftlichen Nachteile für die Anleger in Grenzen halten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Kanzlei liegen bereits etliche Anfragen von besorgten Anlegern vor. Um eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten, können sich betroffene Anleger der TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über die Internetseite der Fachanwaltskanzlei unter Angabe des Stichwortes „TrustFonds UK 1“ unter folgendem Link:
https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/
bzw. folgender E-Mailadresse: TrustFonds@ dr-greger.de
möglich.
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