Aktuelles
UDI Genussrechte
UDI-Genussrechts-Investoren werden aktuell von UDI aufgefordert, bis zum 30.12.2021 in der Vergangenheit erhaltene Zinsen an UDI zurückzuzahlen.
Man habe bei UDI festgestellt, dass die jeweiligen Zinsen aufgrund der in den Bilanzen ausgewiesenen Jahresfehlbeträge gar nicht ausgezahlt hätten werden dürfen. Für den Fall, dass die fristgerechte Rückzahlung nicht möglich sei, soll eine vorformulierte "Verjährungsverzichtserklärung" unterschrieben und bis zum 30.12.2021 an UDI zurückgeschickt werden.
WIR EMPFEHLEN BETROFFENEN ANLEGERN:
Lassen Sie sich von UDI nicht unter Druck setzen!
Leisten Sie keine voreiligen Rückzahlungen und geben Sie die Verjährungsverzichtserklärung nicht in dieser Form ab!
Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter UDI-Anleger.
Sollten Sie von der aktuellen Aufforderung zur Rückzahlung erhaltener Genussrechtszinsen betroffen sein, bieten wir Ihnen gerne an, sich zur Bündelung der Anlegerinteressen unserer kostenlosen Interessensgemeinschaft anzuschließen.
Bitte lassen Sie uns hierfür die aktuelle Zahlungsaufforderung von UDI zukommen - gerne per E-Mail an:
udi@. dr-greger.de
Registrierte Anleger erhalten weitere Informationen.
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