Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

14.06.2021

UDI-Genussrechte: Rückforderung bereits erhaltener Auszahlungen

UDI kündigt Güteverfahren vor ÖRA-Schlichtungsstelle an

Kurz vor Weihnachten wurden UDI-Genussrechtsinhaber mit Fristsetzung 30.12.2021 zur Rückzahlung der in der Vergangenheit erhaltenen Auszahlungen aufgefordert. Die zurückgeforderten Summen betrafen Auszahlungen, die nicht selten bis in das Jahr 2007(!) zurückreichten. UDI begründete die Rückforderung der Beträge damit, dass die vorgenommenen Auszahlungen aufgrund angeblicher bilanzieller Jahresfehlbeträge nicht hätten erfolgen dürfen.

Anleger, die diesem Rückforderungsverlangen nicht nachgekommen sind und auch die von UDI vorformulierte Verjährungsverzichtserklärung nicht unterzeichnet haben, erhalten aktuell weitere Post von UDI.

UDI stellt Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens

Das „Sanierungsteam“ aus dem Hause UDI habe sich demnach dazu entschlossen, Güteverfahren einzuleiten, um die behaupteten Rückforderungsansprüche weiter zu verfolgen. Hierbei würde es sich – so die Darstellung von UDI – um das „mildeste Mittel aller möglichen Durchsetzungswege“ handeln.

Da UDI laut eigenen Angaben mit einer Klage gegen den ehemaligen Geschäftsführer vor Gericht in erster Instanz gescheitert ist, versucht UDI jetzt offensichtlich gegenüber den einzelnen Genussrechtsinhabern einen anderen Weg einzuschlagen und wirbt damit, dass in einem Güteverfahren kein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Kein Güteverfahren ohne Anwalt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger weist darauf hin, dass die Teilnahme an einem Güteverfahren stets freiwillig ist. „Für die betroffenen UDI-Anleger besteht keine Verpflichtung, sich hierauf einzulassen – schon gar nicht ohne eigenen Anwalt, wie es UDI offensichtlich gerne sehen würde“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. Zur Wahrung des Grundsatzes der Waffengleichheit sollten UDI-Anleger auch in einem Güteverfahren nie ohne anwaltliche Unterstützung auftreten.

Unabhängig hiervon gibt es gute rechtliche Argumente mit denen die von UDI behauptete Rückforderung abgewehrt werden kann. Ob eine „gütliche Verständigung“ mit UDI und eine Einlassung auf das Güteverfahren vor diesem Hintergrund tatsächlich sach- und interessensgerecht ist, kann bezweifelt werden. Im Übrigen ist genau zu prüfen, ob die gestellten Güteanträge den rechtlichen Anforderungen genügen.

Kostenlose Interessensgemeinschaft

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, in deren UDI-Interessensgemeinschaft sich bereits weit über 500 UDI-Anleger zusammengeschlossen haben, empfiehlt betroffenen Anlegern, sich nicht ohne Rücksprache mit einem hierauf qualifizierten Anwalt auf das Güteverfahren einzulassen.

Eine Registrierung für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen ist möglich per E-Mail an

udi@remove-this.dr-greger.de.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen. 




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Am 05.11.2021 und am 12.11.2021 werden am Amtsgericht Leipzig die Gläubigerversammlungen zu den aktuell insolventen UDI-Tochtergesellschaften stattfinden. In diesen Terminen werden unter anderem über wichtige Tagesordnungspunkte, die für den weiteren Ablauf der Insolvenzverfahren entscheidend sein werden, abgestimmt.

So beispielsweise über:

- die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
- etc.

Damit in den UDI-Insolvenzverfahren die Interessen der Anleger und nicht die Eigeninteressen der UDI-Gesellschaften im Mittelpunkt stehen werden, ist es besonders wichtig, dass jetzt die Weichen richtig gestellt werden und die Abstimmungen durch eine Bündelung der Anlegerinteressen im Sinne der geschädigten Kapitalanleger durchgeführt werden.

Kein Anleger sollte sein Stimmrecht verschenken!

UDI-Anleger, die nicht selbst an den sie betreffenden Versammlungen teilnehmen können, können sich dort vertreten lassen. Eine Vollmacht sollte nicht leichtfertig erteilt werden und es sollte sichergestellt sein, dass der Vertreter im Interesse des Vollmachtgebers handelt.

Besonders kritisch werden in diesem Zusammenhang die aktuellen Schreiben von Herrn Rainer Langnickel als Geschäftsführer der U 20 Prevent GmbH gesehen, in denen er um Stimmrechtsvollmachten von UDI-Gläubigern wirbt. Denn er ist gleichzeitig Geschäftsführer anderer UDI-Gesellschaften, die zu den Schuldnern der insolventen UDI-Gesellschaften gehören. Dies zeigt, dass in der Person von Herrn Langnickel Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Sollte man ihm oder einem von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalt die Stimmrechtsvollmacht erteilen, könnte dies also dazu führen, dass mit der Stimme anlegerfremde Interessen in den Gläubigerversammlungen verfolgt werden. Dieses Risiko sollte unbedingt vermieden werden.

Gerne können Sie sich durch die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vor Ort in den Gläubigerversammlungen vertreten lassen. Die Kanzlei agiert unabhängig und ausschließlich im Interesse der geschädigten Gläubiger.

Für die Vertretung in den Gläubigerversammlungen fallen keine Kosten an.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen ist seit mehr als 20 Jahren auf die Vertretung der Interessen von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet – von der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bis hin zur Restrukturierung von Fondsgesellschaften und Unternehmen. Der Kanzleiinhaber Dr. Stephan Greger ist bereits Mitglied in mehreren anderen Gläubigerausschüssen, um dort die Anlegerinteressen sachgerecht zu vertreten.

Herr Rechtsanwalt Dr. Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wird an den Gläubigerversammlungen in Leipzig teilnehmen und sich mit seinem jahrelangen Know-How für die Interessen der UDI-Geschädigten einsetzen, um für sie das wirtschaftliche bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Geschädigte UDI-Investoren, die sich von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen kostenlos in den jeweiligen UDI-Gläubigerversammlungen zur Bündelung der Anlegerinteressen kostenlos vertreten lassen möchten, können sich über die E-Mail-Adresse

udi-glaeubigerversammlung@remove-this.dr-greger.de

für die kostenlose und kompetente Vertretung in den jeweiligen Gläubigerversammlungen registrieren.


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Aktueller Sachstand zu BaFin-Anordnungen und Insolvenzbekanntmachungen

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Mitteilungen Seitens der BaFin und des Insolvenzgerichts veröffentlicht worden, die auf eine desolate wirtschaftliche Situation einzelner UDI-Gesellschaften schließen lassen. Wir hatten diesbezüglich über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG am 29.04.2021 berichtet, sowie über diverse BaFin-Anordnungen, die verschiedenen UDI-Gesellschaften betrafen. Unsere Kanzlei war von Beginn an der festen Überzeugung, dass weitere Insolvenzverfahren eröffnet werden und der Auffassung, dass es den größten Vorteil für den einzelnen Anleger bietet, sich von der Rechtsseite her bestmöglich für diesen Fall zu positionieren – auch schon vor Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wiederum übernimmt unsere Kanzlei für ihre Mandanten sämtliche außergerichtliche Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter und meldet die Forderungen zur Insolvenztabelle an.

Aus aktuellem Anlass – seit 10.06.2021 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die UDI-Gesellschaften UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins III UG & Co. KG, UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG und UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG eröffnet – möchten wir einen Überblick über die in diesem Jahr ergangenen Mitteilungen und Bekanntmachungen der BaFin und der Insolvenzgerichte zu den UDI-Gesellschaften verschaffen:

BaFin:

- 05.05.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte | UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG | BaFin hat Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet

- 11.05.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte | UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG | BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

- 11.05.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte | UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG | BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

- 08.06.2021 | Thema Verbraucherschutz | UDI Energie FESTZINS 13 GmbH & Co. KG | Möglicher Ausfall von Forderungen

- 08.06.2021 | Thema Verbraucherschutz | UDI Energie FESTZINS 14 GmbH & Co. KG | Möglicher Ausfall von Forderungen

- 08.06.2021 | Thema Verbraucherschutz | UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG | Möglicher Ausfall von Forderungen

- 08.06.2021 | Thema Verbraucherschutz | UDI Immo Sprint FESTZINS II GmbH & Co. KG | Möglicher Ausfall von Forderungen

- 11.06.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte | UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG | BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

- 11.06.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte | UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG | BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

- 11.06.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte | UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG | BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

- 11.06.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte | UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG | BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an


Insolvenzbekanntmachungen:

- 29.04.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG angeordnet

- 30.04.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG angeordnet

- 21.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG angeordnet

- 21.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG angeordnet

- 21.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG angeordnet

- 21.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG angeordnet

- 21.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG angeordnet

- 27.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG angeordnet

- 28.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie Festzins III UG & Co. KG angeordnet

- 28.05.2021 | Zwangsvollstreckungsverbot in Sachen UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG angeordnet

- 10.06.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der te management GmbH angeordnet

- 10.06.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG angeordnet

- 10.06.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG angeordnet

- 11.06.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der UDI Energie Festzins III UG & Co. KG angeordnet

- 11.06.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG angeordnet

- 14.06.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG angeordnet

- 14.06.2021 | Insolvenzeröffnungsverfahren | vorläufige Insolvenz über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG angeordnet


Was können betroffene Anleger der UDI-Gruppe jetzt tun?

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Anlegern der UDI-Gruppe an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um ihre Interessen zu bündeln und sich über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu halten – u.a. in Bezug auf die Themen Schadensersatz und Insolvenz.

Sofern auch Sie Kapital in eine der Tochtergesellschaften der UDI-Gruppe investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „UDI“ auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

udi@remove-this.dr-greger.de

für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Interessenten erhalten weiterführende Informationen.

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