Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

27.08.2012

Übernahmeangebot in Sachen Albis Finance AG

Mit aktuellem Schreiben vom 22.08.2012 teilte die Albis Finance AG erneut mit, dass sich die Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH zur Übernahme von Beteiligungen an der Albis Finance AG bereit erklärt hat. Anleger, denen ein derartiges Kaufangebot übersandt wurde, haben bis zum 15.09.2012 Zeit, das Angebot zum Abschluss des Übernahmevertrags anzunehmen. Damit würde das unternehmerische Risiko von dem jeweiligen Anleger auf die Übernahmegesellschaft übergehen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Anlegern in Sachen Albis Finance AG vertritt, hält eine derartige Vorgehensweise, sich von dem unternehmerischen Risiko zu lösen, grundsätzlich für eine praktikable Lösung - allerdings nicht zu jeden Konditionen und zu jedem Preis. Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger sollten diejenigen Anleger, die ein derartiges Angebot erhalten haben, dieses genau überprüfen. Möglicherweise haben Anleger, deren Beteiligung bereits wirksam gekündigt ist, einen Anspruch auf Auszahlung des vollen Kapitalkontostands. Mit Annahme des Kaufangebots würde unter Umständen auf einen Teil hiervon verzichtet werden. Auch die Zahlungsmodalität in mehreren Raten stellt gegebenenfalls einen vermeidbaren Nachteil dar.

Vor Annahme des Übernahmeangebots wird den betroffenen Anlegern daher geraten, sich aufgrund der gesetzten Annahmefrist kurzfristig an einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um überprüfen zu lassen, ob das Angebot im individuellen Fall akzeptabel ist oder nicht.

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