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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

01.08.2014

UniCredit Bank AG

Weiteres Gericht bestätigt bewusste Irreführung durch HypoVereinsbank bei dem Vertrieb von CRS-Swaps

Nachdem das Landgericht München I bereits mehrere Schadensersatzklagen gegen die UniCredit Bank AG, die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen für von ihr vertretene Kläger geführt wurden, in erster Instanz stattgegeben hat, hat sich aktuell auch das Landgericht Memmingen der Auffassung angeschlossen, wonach die Beratung zu dem Verkauf eines Currency-Related-Swaps (CRS) vorsätzlich falsch war.

Der Vertrieb dieses Produkts durch die Spezialisten aus dem Haus der HypoVereinsbank basierte auf einer bewussten Irreführung ihrer Kunden. Sowohl das Landgericht Memmingen als auch das Landgericht München I wertete die den jeweiligen Kunden gegenüber erfolgte Beratung als eklatant falsch, da die tatsächlichen Risiken unter anderem auch durch sprachliche Verschleierungen extrem verharmlost wurden.

Das Landgericht München I bescheinigte der UniCredit Bank in seinem Urteil ein „Beratungsdesaster“ und warf ihr eine „Meisterleistung der Wortverdrehung“ vor. Damit hat das Gericht die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erhobenen Vorwürfe bestätigt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der mit seiner auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei bundesweit eine Vielzahl von swapgeschädigten Bankkunden vertritt, sieht damit für durch CRS-Swaps geschädigte Bankkunden sehr gute Chancen, den von der Bank verursachten Schaden nicht ausgleichen zu müssen.

„Da bereits die zur Verwendung gekommene schriftliche Produktpräsentation in mehreren Punkten vom Gericht als beschönigend, falsch und irreführend gerügt wurde, sind die vorliegenden aktuellen Entscheidungen für alle Kunden, die damit zum Abschluss des Zinssatzswaps mit Währungskomponente überredet wurden, wegweisend und hochbrisant.“, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger. Sein Rat für alle betroffenen Swapgeschädigten lautet, unbedingt zeitnah anwaltlich überprüfen zu lassen, ob die HypoVereinsbank den Ausgleich des angefallenen Schadens fordern kann oder nicht. Das Landgericht München I bestätigte, dass sich die Bank vorliegend nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen Bankkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren.

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