Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

08.10.2021

Update zum Prämiensparvertrag

Unsere Spezialisten überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Nachdem der BGH den Sparkassen aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes ein Sonderkündigungsrecht für langfristige Prämiensparverträge zugestanden hat, haben die Sparkassen bundesweit betroffene Verträge gekündigt.

Im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens hatte das OLG Dresden im April 2020 nunmehr erstmals betroffenen Prämiensparkunden einen weitreichenden Zinsdifferenzanspruch zugesprochen. Das OLG Dresden ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Sparkassen über Jahre hinweg die Zinsen fehlerhaft berechnet hat und in der Folge den Prämiensparkunden zu geringe Zinsen gutgeschrieben wurden. Nunmehr hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob die Rechtsansicht des OLG Dresden zutreffend ist.

Wie hat der BGH nun entschieden?

„Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 06.10.2021 das Urteil des OLG Dresden in weiten Teilen bestätigt. So hat der BGH in einer für den Prämiensparer erfreulichen Entscheidung festgestellt, dass es sich bei Prämiensparverträgen um eine langfristige Anlageform handelt und die Zinsansprüche auch erst mit Kündigung des Prämiensparvertrages fällig werden. Den Hautargumenten der Sparkassen gegen die Zinsnachforderungen ist somit der „Wind aus den Segeln genommen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.  

Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei vertritt bereits bundesweit betroffene Prämiensparkunden und rät betroffenen Prämiensparkunden, die erhaltenen Zinsgutschriften zu überprüfen und durch spezialisierte Rechtsanwälte geltend zu machen.

Eine schnelle und kostenlose Kontaktaufnahme mit unseren Spezialisten ist über die E-Mailadresse

praemiensparer@remove-this.dr-greger.de

oder über das Kontaktformular

möglich.

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