Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

21.12.2012

Urteil gegen Commerzbank wegen Schiffsbeteiligung

Landgericht Amberg verurteilt Commerzbank zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zu Schiffsbeteiligung

Das Landgericht Amberg hat einer Anlegerin, die durch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen anwaltlich vertreten wurde, Schadensersatz gegen die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.

Das Gericht folgte in den wesentlichen Punkten der juristischen Argumentation von Frau Rechtsanwältin Eva Brehm aus der Kanzlei Dr. Greger & Collegen und kam nach Durchführung der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Commerzbank nur lückenhaft über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt hat. Im konkreten Fall hatte sich die Anlegerin an der MAJORNA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG beteiligt. Hierbei handelt es sich um eine unternehmerische Schiffsbeteiligung, bei der ein Totalverlustrisiko des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Gerügt wurde durch das Gericht allem voran, dass der für die Commerzbank tätige Berater nicht über die Gefahr der Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgeklärt hat.

Selbst durch die Übergabe des umfangreichen Emissionsprospekts konnte diesbezüglich den Aufklärungspflichten nicht nachgekommen werden, da der Prospekt der Anlegerin erst unmittelbar vor der Erklärung des Beitritts ausgehändigt wurde. „Somit hatte die Klägerin bereits hiernach nicht ausreichend Zeit, sich die notwendigen Informationen bezüglich der unterlassenen Informationen anhand der Ausführungen im Emissionsprospekt zu verschaffen.“, so die Ausführungen des Gerichts.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger weist darauf hin, dass die vorliegende Argumentation auf eine Vielzahl von Schiffsbeteiligungen übertragbar ist. Sobald die prognostizierten Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und deshalb lediglich Rückzahlungen des investierten Kapitals sind, besteht die Gefahr, dass die erhaltenen Ausschüttungen zurückgefordert werden. Unter anderem über dieses Risiko hätte im Rahmen der Beratung jedoch zwingend hingewiesen werden müssen. 


Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die sich auf die Vertretung der Interessen von Kapitalanlegern spezialisiert hat und bereits eine Vielzahl geschädigter Investoren anwaltlich vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich bei vergleichbaren Sachverhalten an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um eine kompetente und  professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sicherzustellen.

 

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