Aktuelles
Urteil zu flexiblen Prämiensparverträgen: Erfolg für Sparer!
Das aktuelle Sensationsurteil des OLG Dresden dürfte Signalwirkung haben. In seiner Entscheidung vom 22.04.2020 stellt es klar und deutlich fest, dass die branchenübliche Zinsklausel und damit die über mehrere Jahrzehnte gültige Zinspraxis bezüglich von Sparverträgen ("S-Prämiensparen flexibel") rechtswidrig ist.
Mehr hierzu und zur Geltendmachung von Nachforderungsansprüchen auf unserer Seite:
https://www.anlegerrechte24.de/Praemiensparvertrag/
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