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Verbraucherfreundliche Urteile in Sachen VW-Abgasskandal
Bereits mehrfach haben verschiedene Gerichte positive Urteile zugunsten von Fahrzeughaltern gefällt, deren PKWs von dem VW-Abgasskandal betroffen sind. Der VW-Konzern oder die jeweiligen Autohäuser wurden dazu verurteilt, das mangelhafte Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Bislang war es allerdings so, dass auf die Kaufpreisrückzahlung ein Nutzungsersatz angerechnet wurde.
Das Landgericht Regensburg hat nun in einer aktuellen und deshalb noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 04.01.2017 über die bislang schon positive Rechtsprechung hinaus noch entschieden, dass der Geschädigte sein manipuliertes Fahrzeug gegen einen neuen PKW eintauschen kann, ohne dass er zur Zahlung von Nutzungsersatz verpflichtet wäre. Da das manipulierte Fahrzeug mangelhaft ist, kann der Käufer zwischen der Beseitigung des Mangels, also der Teilnahme an der Rückrufaktion, oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Auch wenn die Nachlieferung für Volkswagen erheblich aufwendiger ist, muss sich der Käufer nicht mit der Nachbesserung zufrieden geben, da derzeit noch nicht absehbar ist, wie sich das Softwareupdate auf die Fahrzeugleistung, den Kraftstoffverbrauch oder den Wiederverkaufswert auswirkt. Auf derartige Unsicherheit muss sich ein von VW getäuschter Fahrzeuginhaber nicht einlassen. Er kann somit die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen.
Ist auch Ihr Fahrzeug vom VW-Abgasskandal betroffen? Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen übernimmt auch für Sie die Geltendmachung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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