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Verluste mit CRS (Currency Related Swap) Verträgen?
Nicht nur Bankkunden, denen von Ihrem Berater sog. Cross Currency Swap (CCS) Verträge empfohlen wurden, sehen sich aktuell häufig enormen Forderungen ihres Vertragspartners, der eigenen Hausbank, ausgesetzt. Auch bei Anlegern, die auf Beratung und Empfehlung ihrer Bank (dies war in zahlreichen Fällen die HypoVereinsbank, UniCredit Bank AG) sog. Currency Related Swap (CRS) Verträge abgeschlossen haben, häufen sich aktuell teilweise schwindelerregende und existenzbedrohende Verluste an.
Nicht selten erreichen die aktuellen negativen Marktwerte derartiger Verträge eine Größenordnung in sechs- bis siebenstelliger Größenordnung! Eine Realisierung des aktuellen Verlustes würde nicht selten den finanziellen Ruin des Anlegers bedeuten, dem derartige Verträge in der Regel als Privileg für eine Zinsoptimierung empfohlen wurden.
Bei derartigen Swapverträgen bestand für den Kunden von Beginn an ein unbegrenztes, nicht nur theoretisches Verlustrisiko. Laut aktueller Rechsprechung des BGH muss eine diesbezüglich beratende Bank auf ein derartiges unbegrenztes Verlustrisiko deutlich hinweisen und darf dieses nicht verharmlosen. Die beratende Bank muss ihrem Kunden in verständlicher und nicht verharmlosender Weise insbesondere klar vor Augen führen, dass das für ihn nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein „theoretisches“ ist, sondern real und ruinös sein kann.
Kunden, die Verluste mit diesen Swapverträgen erlitten haben, sollten sich nicht damit abfinden und auf Besserung der Märkte hoffen, sondern einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, der möglicherweise bestehende Schadensersatz-ansprüche gegen die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung überprüfen und gegebenenfalls durchsetzen wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche Mandanten in diesen Fällen vertritt, weist unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung darauf hin, dass bei derartigen Geschäften eine dreijährige Verjährungsfrist im Raum steht. Geschädigte Swap-Anleger sollten deshalb zur Vermeidung von Nachteilen eventuell bestehende Ansprüche gegen ihre beratende Bank möglichst zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
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