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Vorfälligkeitsentschädigung
Die Einsparungsmöglichkeiten sind enorm. Aus diesem Grund haben bereits viele Kreditnehmer ihr altes Darlehen gekündigt bzw. dieses zu einem günstigeren Zinssatz umfinanziert. Bei der Kündigung des alten Darlehens stellen Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung, die die tatsächliche Einsparung deutlich verringert. „Die Forderung der Bank, eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des Darlehens zu zahlen, ist in vielen Fällen nicht begründet.“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Darlehensverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten, können jederzeit widerrufen werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss.“ Dies hat zur Konsequenz, dass Kreditnehmer, die bereits eine derartige Entschädigung an ihre Bank gezahlt haben, einen Anspruch auf Rückzahlung dieses Betrags haben können.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger rät allen Kreditnehmern, die in der Vergangenheit bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank gezahlt haben, die Forderung der Bank auch im Nachhinein unbedingt anwaltlich überprüfen zu lassen. Im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann die Zahlung in voller Höhe zurückgefordert werden. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat für betroffenen Kreditnehmer die Internetseite www.darlehen-ausstieg.de eingerichtet, auf der weitere Informationen abgerufen werden können und mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Kontakt aufgenommen werden kann.
Weitere Informationen zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" finden Sie auch auf der Internetseite www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.
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