Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

04.12.2015

Vorfälligkeitsentschädigung

Zahlreiche Darlehensnehmer, die vor mehreren Jahren Darlehen zu teuren Konditionen abgeschlossen haben, beobachten derzeit kritisch die aktuelle Zinsentwicklung, von der sie aufgrund der langfristigen Darlehensbindung nicht profitieren können. Ein vergleichbares Darlehen könnte heute zur wesentlich attraktiveren Konditionen abgeschlossen werden.

Die Einsparungsmöglichkeiten sind enorm. Aus diesem Grund haben bereits viele Kreditnehmer ihr altes Darlehen gekündigt bzw. dieses zu einem günstigeren Zinssatz umfinanziert. Bei der Kündigung des alten Darlehens stellen Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung, die die tatsächliche Einsparung deutlich verringert. „Die Forderung der Bank, eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des Darlehens zu zahlen, ist in vielen Fällen nicht begründet.“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Darlehensverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten, können jederzeit widerrufen werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss.“ Dies hat zur Konsequenz, dass Kreditnehmer, die bereits eine derartige Entschädigung an ihre Bank gezahlt haben, einen Anspruch auf Rückzahlung dieses Betrags haben können.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger rät allen Kreditnehmern, die in der Vergangenheit bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank gezahlt haben, die Forderung der Bank auch im Nachhinein unbedingt anwaltlich überprüfen zu lassen. Im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann die Zahlung in voller Höhe zurückgefordert werden. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat für betroffenen Kreditnehmer die Internetseite www.darlehen-ausstieg.de eingerichtet, auf der weitere Informationen abgerufen werden können und mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Kontakt aufgenommen werden kann.

Weitere Informationen zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" finden Sie auch auf der Internetseite www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

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