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Widerruf von KFZ-Kreditverträgen und Leasingverträgen
Haben Sie Ihr Auto finanziert oder geleast und zahlen monatlich hohe Finanzierungsraten?
- Ja, aber das muss nicht sein!
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance einen überteuerten Kredit loszuwerden und Ihre finanziellen Verpflichtungen neu und zu Ihrem Vorteil zu regeln. Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker.
Sie fragen sich, wie das geht?
- Ganz einfach: In 3 Schritten
1. Nehmen Sie Ihre Finanzierungsunterlagen zur Hand (Kredit- oder Leasingvertrag)
2. Kontaktieren Sie unsere Spezialisten und
3. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen
Wir übernehmen den Rest für Sie.
Wenn Sie sich jetzt fragen, wie ist das möglich?
- Aufgrund einer fehlerhaften oder fehlenden Belehrung über das Widerrufsrecht zu Ihrem Finanzierungsvertrag.
Welche Finanzierungsverträge sind hiervon betroffen?
- Alle Verträge, die nach dem 10.Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Was bedeutet diese Möglichkeit für Sie?
- Wenn Sie Ihren Finanzierungsvertrag nach dem 10.Juni 2010 abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit Ihren Darlehensvertrag frühzeitig gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs an die finanzierende Bank abzulösen und einen überteuerten Kredit zu beenden.
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag sogar nach dem 12.Juni 2014 abgeschlossen, dann sind Sie nicht einmal verpflichtet eine Nutzungsentschädigung bzw. einen Wertersatz, insbesondere für die gefahrenen Kilometer, zu leisten, d.h. Sie haben bei einem erfolgreichen Widerruf Ihr Fahrzeug fast vollständig kostenfrei genutzt.
In jedem Fall muss Ihnen die Bank bei einem erfolgreichen Widerruf die bislang von Ihnen gezahlten Darlehensraten sowie Ihre etwaig geleistete Anzahlung zurückbezahlen.
Und das Beste: Die Möglichkeit den Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu erklären besteht bei allen Fahrzeugtypen, d.h. unabhängig, ob Diesel oder Benziner und unabhängig, ob Neuwagen oder „neuer Gebrauchter“.
Warum sollten Sie den Widerruf über unsere Kanzlei erklären?
- Wir sind seit 20 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Rückabwicklung von Darlehensverträgen und auch Lebensversicherungsverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.
Erhöhen Sie Ihre Chance auf eine erfolgreiche Rückabwicklung indem Sie gleich einen Spezialisten und Fachanwalt beauftragen und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung.
Schicken Sie unseren Experten über das folgende Kontaktformular Ihre Unterlagen (insbesondere Ihren Finanzierungsvertrag und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung) und erhalten Sie kurzfristig unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
Betroffene Kreditnehmer können unter
https://www.dr-greger.de/kontakt/
schnell, einfach und kostenlos mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Kontakt aufnehmen, um weitere Informationen zu den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.
Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen sind auch per E-Mail unter kfzkredit-widerruf@ erreichbar. dr-greger.de
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