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Widerrufsrecht von Darlehensverträgen droht zu erlöschen
„Nachdem der Bundesgerichtshof die Rechte der Darlehensnehmer deutlich gestärkt und diesen ein „ewiges Widerrufsrecht“ eingeräumt hat, haben die betroffenen Banken eine Korrektur über eine gesetzliche Regelung erreicht“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
Diese Entwicklung ist für den Darlehensnehmer höchst unerfreulich, denn „durch diese Gesetzesänderung wird dem Verbraucher ein ihm zustehendes Recht empfindlich eingeschränkt. Dieses neue Gesetz sieht vor, dass Immobilienkredite, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, bis voraussichtlich spätestens zum 20.06.2016 widerrufen werden müssen. Ab dem 21.06.2016 soll das Widerrufsrecht der Darlehensnehmer dann erloschen sein“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, vertritt bundesweit eine Vielzahl von Darlehensnehmer und konnte diesen bereits erfolgreich zu deren Recht verhelfen und den Darlehensvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückabwickeln.
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