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Widerrufsrecht von Darlehensverträgen endet zum 21.06.2016
„Ein neues Gesetz wird die Rechte der Darlehensnehmer empfindlich einschränken. Denn nachdem die Rechtsprechung des BGH ein „unendliches“ Widerrufsrecht ermöglicht hat, ist nunmehr eine Korrektur über eine gesetzliche Regelung erfolgt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
„Diese Gesetzesänderung sieht vor, dass Immobilienkredite, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, bis spätestens zum 20.06.2016 widerrufen werden müssen. Ab dem 21.06.2016 ist das Widerrufsrecht der Darlehensnehmer dann erloschen“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
„Aufgrund der Vielzahl an positiven Entscheidungen von Land- und Oberlandesgerichten bundesweit, die eine Rückabwicklung von Darlehensverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ermöglichen, ist betroffenen Darlehensnehmer nur anzuraten, jetzt noch den Widerruf zu erklären und schnellstmöglich zu handeln.
Die Kanzlei Dr. Greger konnte schon einer Vielzahl von Anlegern mit teuren Darlehensverträgen helfen. Anleger sollten jetzt ihre Rechte nutzen und sich noch ihre finanziellen Vorteile sichern.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, vertritt bundesweit eine Vielzahl von Darlehensnehmer und konnte diesen bereits erfolgreich zu deren Recht verhelfen und den Darlehensvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückabwickeln.
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