Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

26.06.2018

Wie lange ist Ihre britische Lebensversicherung noch werthaltig/gültig?

Schwerwiegende Folgen für Versicherungsnehmer drohen zum 29.03.2019!

„Der BREXIT mit Stichtag zum 29.03.2019 rückt immer näher und mit abnehmendem Zeitabstand wachsen die negativen Auswirkungen für die Versicherungsnehmer vieler britischer Lebensversicherungen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger. 

„Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bekannt und nicht bewusst, dass mit Austritt aus der EU den englischen Versicherungsunternehmen die Erlaubnis fehlen kann, in Ländern der EU Verträge abzuschließen und bestehende Verträge wie bisher zu betreuen und fortzuführen. Dies berichtet auch die Tageszeitung „Die Welt“ (www.welt.de/177940336). Im schlimmsten Fall sind Versicherungsverträge, die über den 29.03.2019 bestehen ungültig und im Schadensfall erhalten die Versicherungsnehmer keine Leistung ausbezahlt. Es ist auch nicht abzusehen, ob Versicherungsnehmer nach dem 29.03.2019 aus dem Versicherungsvertrag im Falle der Kündigung den Rückkaufswert ausbezahlt erhalten. Die einbezahlten Gelder sind dann unter Umständen unwiderruflich verloren“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Was ist betroffenen Versicherungsnehmern anzuraten?

Betroffen von dieser – für den Versicherungsnehmer – negativen Entwicklung sind britische Lebensversicherungsverträge, wie z.B. der Clerical Medical, aber auch Versicherungsnehmer der Friends Provident, der Sali, der Legal & General sowie der Royal London, etc. könnten nach dem 29.03.2019 nur noch einen wertlosen Versicherungsvertrag innehaben.

Bereits seit der Abstimmung über den BREXIT rät die Kanzlei immer wieder und eindringlich  betroffenen Versicherungsnehmern britische Lebensversicherungsverträge zu kündigen und gleichzeitig den „Widerrufsjoker“ zu nutzen. Auf diesem Wege haben die Versicherungsnehmer die rechtssichere Möglichkeit schnell ihr Geld zurück und noch zusätzlich Nutzungsersatz zu erhalten. 

Betroffene Versicherungsnehmer können unter

https://www.lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung und Berechnung einreichen.

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