Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

23.07.2020

WIRECARD AG – Informationen für Aktionäre und Anleihegläubiger:

Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Dr. Markus Braun in Sachen WIRECARD AG beginnt

Wie betroffene Wirecard-Geschädigte von dem Musterverfahren profitieren können

 

=================
UPDATE 14.03.2023
=================


Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Verfahren gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekannt gemacht und im Klageregister veröffentlicht. Damit fällt der Startschuss für das Kapitalanleger-Musterverfahren und die Frist für die Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren beginnt zu laufen.

6-monatige Frist für Anmeldung der Ansprüche

Geschädigte WIRECARD-Investoren haben ab dem Tag der Veröffentlichung des Musterklägers im Klageregister taggenau 6 Monate die Möglichkeit, die Verluste aus ihren WIRECARD-Investitionen zum Verfahren anzumelden. Die Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern, egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger, die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei spielt es nach Dafürhalten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen keine Rolle, ob die Investition in Wirecard Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate erfolgte.

„Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren über unsere Kanzlei mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Unsere Kanzlei hat sich von Anfang an als eine der prozessführenden Kanzleien für die geschädigten Wirecard-Anleger eingesetzt. Damit ist es unserer Kanzlei möglich, ihre Interessen in dem Verfahren in München optimal zu vertreten.“

Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich:

WIRECARD@remove-this.dr-greger.de





==================================================

München, 15.03.2022 – Dem Landgericht München I liegen derzeit über 600 Schadensersatzklagen geschädigter Wirecard-Anleger vor – allem voran gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Den Wirtschaftsprüfern wird vorgeworfen, dass sie über viele Jahre hinweg von Wirecard gefälschte Bilanzen testiert haben und damit bei Wirecard-Anlegern finanzielle Schäden in Milliardenhöhe verursacht haben.

 

Seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals setzt sich die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen für die Rechte der Wirecard-Anleger ein. Die Interessensgemeinschaft der Wirecard-Geschädigten der Kanzlei zählt über 4.000 Anleger. Eine Vielzahl der Interessenten hat die Kanzlei bereits mit der Wahrnehmung ihrer Rechte mandatiert. Der Fokus liegt dabei auf der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gegen die die Kanzlei bereits eine Vielzahl von Verfahren vor den Gerichten in München führt.

 

Mit aktuellem Beschluss vom 14.03.2022 legt das Landgericht München I dem Bayerischen Obersten Landesgericht die in den aktuell anhängigen Wirecard-Schadensersatzverfahren klärungsbedürftigen Rechtsfragen zur einheitlichen Prüfung und Entscheidung vor. Das Kapitalanleger-Musterverfahren („KapMuG-Verfahren“) ermöglicht nun auch denjenigen  Anlegern, die bislang die Einreichung einer Einzelklage gescheut haben, einen kostengünstigen Weg, um einerseits rechtsverbindlich feststellen zu lassen, ob der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Zusammenhang mit seinen jahrelangen Bilanzprüfungen bei Wirecard schadensersatzbegründendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist und andererseits die drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen zu vermeiden.

 

Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern, egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger, die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei spielt auch keine Rolle, ob die Investition in Wirecard Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate erfolgte.

 

„Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche über unsere Kanzlei mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Unsere Prüfungen haben ergeben, dass die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten nicht hinreichend erfüllt haben und ihnen dabei schwere Verfehlungen vorzuwerfen sind - insbesondere, dass sie ihre Aufgaben nur äußerst nachlässig erledigt haben und Angaben ins Blaue hinein gemacht haben.“

 

Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Markus Braun u.a. anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich:

 

wirecard@remove-this.dr-greger.de



Weitere Informationen zum Thema "WIRECARD" finden Sie auch auf unserer Seite:

https://www.anlegerrechte24.de/Wirecard/

To top

Dr. Greger & Collegen – Standorte

Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München

089 2370848-0

089 2370848-11

kanzlei-muenchen@remove-this.dr-greger.de

Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg

0941 630996-0

0941 630996-20

kanzlei-regensburg@remove-this.dr-greger.de


News-Archiv

Alle anzeigen