Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

25.08.2020

WIRECARD AG: Klagen eingereicht

Schadensersatzklagen gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für geschädigte Aktionäre eingereicht

Unsere Kanzlei hat im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal beim zuständigen Landgericht München I für mehrere geschädigte Aktionäre erste Schadensersatzklagen gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht. 

Der Klage vorausgegangen sind intensive Ermittlungen unserer Kanzlei, die erhebliche Versäumnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young bestätigt haben. Trotz falscher Geschäftszahlen hat EY die Bilanzen der Wirecard AG bis einschließlich 2018 uneingeschränkt testiert und durchgewunken.  

„Nach Abschluss unserer Recherchen sind wir der festen Überzeugung, dass EY den Investoren gegenüber unbegrenzt schadensersatzpflichtig ist, weil sie diese in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt hat“, so Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Stephan Greger. „Ein Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer kommt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat - zum Beispiel durch unzureichende Ermittlungen oder durch Angaben ins Blaue hinein“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. „Unsere Ansicht wird auch durch das uns vorliegende Sonderprüfungsgutachten der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt, in dem sie eine eingehendere Prüfung der Treuhandkonten, auf denen angeblich die fehlenden 1,9 Mrd. Euro verbucht sein sollten, für zwingend notwendig erachtet.“

Neben den bereits eingereichten Einzelklagen steht in Kürze auch die Einreichung der Sammelklagen bevor. Anleger, die sich hieran noch beteiligen möchten und von den in der Sammelklage vergünstigten Kosten profitieren möchten, können sich unter 

wirecard@remove-this.dr-greger.de

der kostenlosen Interessensgemeinschaft anschließen. Registrierte Anleger erhalten daraufhin weiterführende Informationen zur Sammelklage. 

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