Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

20.04.2021

WIRECARD Insolvenzverfahren

Prüfungstermin auf April 2022 vertagt - Weiterhin Forderungsanmeldungen möglich!

Die bisherige Vermutung, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG zeitaufwendig und mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, hat sich in dem am 15.04.2021 vor dem Amtsgericht München stattgefundenen Prüfungstermin bestätigt: Für den Großteil der Wirecard-Aktionäre und sonstigen Wirecard-Investoren, die die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die insolvente Wirecard AG zur Insolvenztabelle angemeldet haben, ist der Prüfungstermin ihrer Forderungen um ein Jahr auf April 2022 vertagt worden.

In dem Prüfungstermin prüft der Insolvenzverwalter die bei ihm angemeldeten Insolvenzforderungen – insbesondere hinsichtlich des Grundes und der Höhe der geltend gemachten Ansprüche.

Vorliegend ist auch das Thema, ob die angemeldeten Forderungen von Aktionären insolvenzrechtlich auf gleicher Stufe stehen wie die Forderungen anderer Gläubiger, wie beispielsweise von Banken, von entscheidender Bedeutung. Wir sind nach wie vor optimistisch, dass die geschädigten Wirecard-Aktionäre in Höhe derselben Insolvenzquote wie beispielsweise finanzierende Banken berücksichtigt werden müssen. Ein aktuelles Gutachten eines renommierten Professors von der Universität Mannheim bestätigt, dass die Schadensersatzforderungen von Aktionären mit den Forderungen der sonstigen Gläubiger gleichrangig sind.

Wirecard-Aktionäre und sonstige Wirecard-Investoren, die ihre Forderung bislang noch nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben, können dies nach wie vor tun. Eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei ist unter der E-Mailadresse

wirecard@remove-this.dr-greger.de

möglich.

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