Aktuelles
Zahlungsklage der Albis Capital AG & Co. KG gegen Anleger
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt nicht nur zahlreiche Anleger, die sich an der Albis Capital AG & Co. KG beteiligt haben und in diesem Zusammenhang aktiv Schadensersatzansprüche geltend machen, sondern auch eine Vielzahl von Anlegern, die sich gegen Forderungen der Gesellschaft wehren.
In einem aktuellen vor dem Amtsgericht Erlangen geführten Verfahren wird beispielsweise der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Sprint-Anleger, der aufgrund der von ihm angenommenen wirtschaftlichen Sinnlosigkeit der Beteiligung die Einzahlung der monatlichen Raten eingestellt hat, von der Albis Capital AG & Co. KG auf Nachzahlung der rückständigen Raten in Anspruch genommen.
Der für dieses Verfahren zuständige Richter erteilte den richterlichen Hinweis, dass eine gerichtliche Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zulässig ist, wenn das Vorbringen der Klageseite den Klageantrag in einer Nebenforderung nicht rechtfertigt. Mit diesem Hinweis bringt das Gericht deutlich zum Ausdruck, dass es möglich sei, die Klage insoweit ohne mündliche Verhandlung und ohne weiteren Hinweis abzuweisen. Diese Vorgehensweise des Gerichts deutet darauf hin, dass der zuständige Richter die Klage der Albis Capital AG & Co. KG derzeit als nicht schlüssig begründet betrachtet.
Das Gericht regte in seinem schriftlichen Hinweis an, dass die Parteien das Vertragsverhältnis vergleichsweise auflösen sollen. Man solle sich auf eine Summe einigen, die von der Albis Capital AG & Co. KG an den Anleger zu bezahlen sei, damit alle künftigen Ansprüche erledigt seien. Das Gericht nimmt somit die Zahlungsklage der Albis Capital AG & Co. KG zum Anlass, um den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger von der ungewünschten Beteiligung zu befreien und ihm einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen.
Auch das Amtsgericht Kitzingen erteilte der Albis Capital AG & Co. KG in einem Parallelverfahren den schriftlichen Hinweis, wonach die mit der Klage geltend gemachte Hauptforderung nicht mit der Forderungsaufstellung korrespondiert.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anlegern, sich von entsprechenden gerichtlichen Mahnbescheiden und Klagen nicht einschüchtern zu lassen, sondern anwaltliche Unterstützung bei der Abwehr der geltend gemachten Forderungen zu suchen.
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