Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

10.12.2015

Zinssatzswaps zahlreicher Banken und Sparkassen angreifbar

Jetzt anwaltlich überprüfen lassen!

Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen werden immer häufiger Swapverträge zur Überprüfung vorgelegt, die ungewöhnlich lange Laufzeiten von teilweise bis zu 20, 25 oder sogar 30 Jahren aufweisen. Die Swapverträge, deren Abschluss von den Banken und Sparkassen als Zinssicherungsinstrument empfohlen wurde, erweisen sich nun als "Zinsfalle". Aufgrund der teilweise extrem hohen aktuellen negativen Marktwerte ist vielen Swapkunden eine vorzeitige Auflösung aus wirtschaftlichen Aspekten nicht möglich. Sie sind in der von ihrer Bank oder Sparkasse aufgestellten "Zinsfalle" gefangen und für die Dauer der Vertragslaufzeit des Swapgeschäfts an ihr Kreditinstitut geknebelt.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Greger sind Vertragslaufzeiten von mehr als zehn Jahren höchst bedenklich und juristisch angreifbar. „Für Darlehensverträge ist gesetzlich geregelt, dass dem Kreditnehmer nach zehn Jahren eine Ausstiegsmöglichkeit offensteht ohne dass von ihm für die Beendigung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden kann“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. „Durch die Kombination des Darlehens mit einem langfristigen zinssichernden Swapvertrag wird dem Kreditnehmer diese kostenlose Ausstiegsmöglichkeit nach zehn Jahren genommen. Zwar lässt sich das variable Darlehen, das mit dem Zinssatzswap kombiniert wurde, jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung auflösen, aber der Swapvertrag ist aufgrund der Höhe des zu zahlenden Auflösungspreises faktisch unauflösbar.“ Hinzukommt, dass sich bei einer Tilgung des Darlehens ein zunächst grundgeschäftsbezogener Swapvertrag zwangsläufig in ein nicht gewolltes Spekulationsgeschäft umwandelt.

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist und bleibt die Aufklärungspflicht der Bank oder Sparkasse über den anfänglichen negativen Marktwert. Hieran ändert auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichts. Im Gegenteil - das aktuelle Urteil des BGH vom 28.04.2015 (Az. III ZR 378/13) bestätigt, dass der Swapkunde bei nicht konnexen Geschäften unabhängig von der Komplexität des Swapgeschäfts bereits aufgrund des bestehenden Interessenskonflikts über die Existenz und sogar über die Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts aufgeklärt werden muss. „Obwohl wir in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Swapgeschäften zahlreicher Geschädigter der unterschiedlichsten Banken und Sparkassen geprüft haben, ist unserer Kanzlei kein einziger Fall bekannt, in der eine Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert und über dessen Höhe erfolgt wäre“, stellt Rechtsanwalt Dr. Greger fest. „Da unserer Ansicht nach die Konnexität zwischen Darlehen und Swapgeschäft eng gesehen werden muss, bietet sich immer wieder die Möglichkeit, der Bank oder Sparkasse entsprechende Pflichtverletzungen vorwerfen zu können.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen Bank- und Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl swapgeschädigter Bank- und Sparkassenkunden bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den betroffenen Geschädigten jederzeit gerne zur Verfügung.

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