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Zweite Abstimmung für RENA-Anleihegläubiger
Nachdem in der ersten Anleihegläubiger-Abstimmung nicht das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum von 50% erreicht wurde, hat das zuständige Insolvenzgericht Villingen-Schwenningen nunmehr die Anleihegläubiger der beiden RENA-Schuldverschreibungen (WKN: A1E8W und A1TNHG) zu Gläubigerversammlungen am 18.07.2014 nach Gütenbach, den Sitz der Emittentin, geladen. In der dort stattfindenden Präsenzveranstaltung sollen die Anleihegläubiger jeweils einen Gemeinsamen Vertreter für ihre Anleihe wählen. Dieser wird dann auch die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren wahrnehmen.
„Die Anleihegläubiger der RENA-Anleihen müssen jetzt unbedingt aktiv werden“, appelliert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Nachdem für die Beschlussfähigkeit in der ersten Abstimmung ein Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich war, sind die jetzigen Versammlungen bereits beschlussfähig, wenn nur ein Anleihegläubiger anwesend ist bzw. sich vertreten lässt. Damit ist es nicht nur sehr wahrscheinlich, dass es nunmehr zu einer wirksamen Wahl von Gemeinsamen Vertretern der RENA-Anleihegläubiger kommen wird, die Anleihegläubiger haben jetzt durch Ausübung ihrer Stimmrechte auch eine viel stärkere Möglichkeit der Einflussnahme auf das Wahlergebnis, da die 50%-Hürde weggefallen ist,“ erklärt der Anlagerechtler, der sich ebenfalls zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters stellen wird. „Der Gemeinsame Vertreter wird die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertreten. Daher ist es besonders wichtig, dass die Person des Gemeinsamen Vertreters bestimmte Anforderungen wie wirtschaftliche und insbesondere rechtliche Expertise erfüllt,“ führt der Kanzleigründer Dr. Greger aus, der selbst seit 15 Jahren mit zwei Kanzleistandorten deutschlandweit im Bereich des Kapitalmarktrechts tätig ist.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger der RENA-GmbH vertritt, wird auch in dieser zweiten Abstimmung die Stimmrechte der Anleihegläubiger kostenlos ausüben. Dies hat für die jeweiligen Anleihegläubiger den Vorteil, dass sie nicht persönlich in der Gläubigerversammlung anwesend sein müssen, das Stimmrecht dennoch ausgeübt wird und so Einfluss auf die wesentlichen Entscheidungen genommen werden kann.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat hierfür eine eigene Homepage www.rena-geschädigt.de eingerichtet, auf der sich die Anleihegläubiger der Rena GmbH kostenlos registrieren können und alle notwendigen Unterlagen zur Übertragung ihrer Stimmrechte in der jeweiligen Gläubigerversammlung erhalten.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubiger daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.
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